Mittwoch, 16. September 2026

Schrottimmobilien: Menschen schützen, Missbrauch bekämpfen, Kommunen stärken

Um halb elf Uhr am Abend ging es heute im Saarländischen Landtag noch um ein Thema, das für viele Menschen sehr konkret ist: Problem- und Schrottimmobilien.

Dabei geht es nicht einfach um unschöne Häuser oder vernachlässigte Fassaden. Es geht um Menschen, die teilweise unter Bedingungen leben müssen, die schlicht nicht akzeptabel sind. Es geht um Familien, um Kinder, um ganze Nachbarschaften – und um Kommunen, die mit einzelnen Problemimmobilien schnell an rechtliche, personelle und finanzielle Grenzen stoßen können.

Besonders eindrücklich ist für mich der Fall einer Familie aus Völklingen. Eine Mutter lebte dort mit vier Kindern, das jüngste gerade wenige Wochen alt, in einer Wohnung mit massivem Schimmel und ausgefallener Heizung. Im Kinderzimmer lagen die Temperaturen zeitweise nur knapp über zehn Grad. Später wurde die Wohnung offiziell für unbewohnbar erklärt.

Solche Fälle zeigen: Schrottimmobilien sind kein abstraktes Thema.

Sie zeigen aber auch, warum wir sehr genau unterscheiden müssen. Die Menschen, die in solchen Wohnungen leben, sind häufig selbst Opfer. Sie dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Unser Blick muss sich vielmehr auf diejenigen richten, die solche Zustände bewusst hinnehmen, ausnutzen oder daraus sogar ein Geschäftsmodell machen.

Denn dort, wo mit Scheinanmeldungen, falschen Mietangaben oder fingierten Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet wird, um staatliche Leistungen abzuschöpfen, muss der Staat konsequent handeln.

Sozialleistungen sind für Menschen da, die Unterstützung brauchen – nicht für diejenigen, die aus der Not anderer ein Geschäft machen.

Genau deshalb haben wir als CDU-Landtagsfraktion eine landesweite Strategie gegen Problem- und Schrottimmobilien gefordert.

Ein wichtiger Punkt dabei: Das Saarland hat seit 2020 ein Wohnungsaufsichtsgesetz. Dieses Gesetz ist sinnvoll – aber entscheidend ist, ob es in der Praxis auch funktioniert.

Die bisherigen Erhebungen haben Fallzahlen und Kosten geliefert. Was uns aber fehlt, ist eine echte Wirkungsanalyse: Wo greifen die Instrumente? Wo scheitert der Vollzug? Fehlt Personal? Fehlt Fachwissen? Gibt es rechtliche Lücken? Oder liegt das Problem vor allem an fehlender Zusammenarbeit zwischen Behörden?

Genau das müssen wir wissen, bevor wir zielgerichtet nachsteuern.

Hinzu kommt: Die bisherigen Schwerpunkte der Landesregierung liegen in Saarbrücken-Burbach, Neunkirchen und Völklingen. Das ist angesichts der bekannten Fallzahlen nachvollziehbar. Aber auch eine kleinere Stadt oder Gemeinde kann bereits mit einer einzigen dauerhaft verwahrlosten Immobilie überfordert sein.

Deshalb darf Unterstützung nicht von der Postleitzahl abhängen.

Wir wollen, dass jede betroffene Kommune im Saarland auf fachliche, rechtliche und finanzielle Unterstützung zurückgreifen kann. Dazu gehören aus unserer Sicht ein landesweites Lage- und Vollzugsbild, eine zentrale Koordinierungsstelle, ein besserer rechtssicherer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen und verlässliche Fördermöglichkeiten.

Genauso wichtig ist für mich: Eigentum verdient Schutz. Aber Eigentum ist kein Freibrief dafür, Menschen unter unwürdigen Bedingungen wohnen zu lassen.

Wer eine Immobilie bewusst verkommen lässt, behördliche Anordnungen ignoriert und am Ende womöglich noch auf einen kommunalen Ankauf spekuliert, darf dafür nicht auch noch belohnt werden.

Und in besonders hartnäckigen Fällen muss der Staat handlungsfähig bleiben. Dazu kann auch eine zeitweise Treuhandverwaltung gehören. Eine Enteignung hingegen kann nur äußerste Ultima Ratio sein – unter engsten rechtlichen Voraussetzungen und erst dann, wenn mildere Mittel ausgeschöpft sind.

Die Debatte im Landtag hat gezeigt: Bei der grundsätzlichen Problembeschreibung liegen die Fraktionen gar nicht so weit auseinander. Umso wichtiger ist jetzt, dass aus Erkenntnissen konkrete Konsequenzen folgen.

Für mich bleibt der entscheidende Maßstab:

Menschen schützen. Missbrauch bekämpfen. Kommunen stärken.

Und vor allem: Dafür sorgen, dass sich die Ausbeutung der Not anderer nicht lohnt.

Das ist für mich ein handlungsfähiger Staat.

Leider zeigt erwies sich die absolut regierende SPD auch in dieser Frage als nicht ansatzweise kompromissfähig. Sie lehnten unseren Antrag ab.

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