In Deutschland sind Ende vergangener Woche mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Obwohl es im Saarland bislang keinerlei Anzeichen für das Auftreten der Tierseuche gibt, ruft der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, die Geflügelhalter im Land zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht auf.
Zuletzt wurde 2017 ein Geflügelpesterreger bei einer toten Kanadagans im Saarland nachgewiesen. Bei den betroffenen Tieren in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg handelt es sich ausschließlich um Wasser- und Greifvögel. Die neuen Geflügelpest-Funde stehen zeitlich und räumlich im Zusammenhang mit dem bereits begonnenen Herbstzug von Wasservögeln aus Regionen, in denen bereits das Virus nachgewiesen wurde.
„Ein wichtiger Einschleppungsweg für derartige Infektionen ist der Viruseintrag über Wildvögel. Daher ist auch im Saarland erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit der Geflügelhalterinnen und -halter geboten“, mahnte der für Tiergesundheit zuständige Minister. „Nutzgeflügelhalter mit Freiland- oder Auslaufhaltung müssen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln zu verhindern. Insbesondere Futter und Einstreu sind entsprechend zu lagern, und Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben“, so der Minister.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln im Saarland der zuständigen Veterinärbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle werden labordiagnostisch beim LAV untersucht. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. „Zwar ist bisher keine Übertragung der nachgewiesenen Virustypen auf Menschen bekannt, dennoch sollte direkter Kontakt zu toten Wildvögeln vermieden werden, ebenso der Kontakt von Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln“, so Jost.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse des Saarlandes registriert worden sein, bittet das Ministerium darum, dies schnellstens nachzuholen.
Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten:
Für Geflügelbestände mit mehr als 1000 Tieren gelten besondere Anforderungen an die Biosicherheit, wie beispielweise das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung im Geflügelbestand, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, kein unbefugtes Betreten oder Befahren der Ställe durch betriebsfremde Personen, eine Schadnagerbekämpfung und die Benutzung von Schleusen beim Betreten und Verlassen der Ställe mit Handwaschgelegenheit, Einrichtungen zum Wechseln der Kleidung und Desinfektion der Stallschuhe.
„Auch in Haltungen mit weniger Tieren müssen geeignete vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um die Einschleppung des Virus in die Geflügel- und Vogelbestände zu verhindern. Besonders wichtig ist, dass der Kontakt gehaltener Tiere zu Wildvögeln möglichst verhindert wird und eine indirekte Erregerübertragung über Gegenstände ebenfalls ausgeschlossen ist“, betonte der Minister.
Sofern Vögel im Freien gehalten werden, sind Schutzvorrichtungen, die Einträge von Wildvögeln von oben sowie das Eindringen von Wildvögeln verhindern, empfehlenswert. Geflügelhalter sollten überdies sofort reagieren und den Tierarzt rufen, wenn mehrere Tiere gleichzeitig weniger Futter und Wasser zu sich nehmen. Auch bei einem Rückgang der Legeleistung, Gewichtsabnahme und plötzlichen Todesfällen sollte zur Abklärung ein Tierarzt hinzugezogen werden.
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