Mit der fraktionsübergreifenden Initiative für ein Saarländisches Covid-19-Maßnahmengesetz zeigen wir als Mitglieder des Landtages, dass wir uns bewusst sind, wie tief wir zum Schutz vor den gesundheitlichen Folgen der Corona-Pandemie in das alltägliche Leben der Menschen in nahezu fast allen Lebensbereichen, vor allem aber in elementare Grundrechte eingreifen. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage, die eine Signalwirkung weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus entfalten wird.
Mehr als die Hälfte der Menschen unseres Landes ist bereit, die coronabedingten Einschränkungen und Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbereitung der Krankheit zu akzeptieren. Fast einem Drittel der Menschen gehen die bisherigen Maßnahmen sogar noch nicht weit genug.
Dieser aktuell breite Rückhalt in der Bevölkerung entbindet jedoch weder die Regierung und das Parlament und auch nicht die zuständigen Verwaltungen von der Verantwortung, transparent jeden einzelnen Schritt zu begründen und nachvollziehbar zu machen.
Schon bisher haben wir im Saarländischen Landtag die Entscheidungen der Landesregierung und alle Verordnungen auf der Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes eng begleitet. In den unterschiedlichen Ausschüssen, vor allem aber im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, lassen wir uns regelmäßig nicht nur von Vertreterinnen und Vertretern des Ministerien, sondern auch von Ärzten und Wissenschaftlern, von Vertretern des Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft, den Gesundheitsämtern, von Vertreterinnen und Vertretern unserer Nachbarregionen Luxemburg und Grand Est, von Sozialverbänden und vielen anderen informieren.
Wir lassen uns berichten, diskutieren, beleuchten Informationen und Sachverhalte von allen Seiten, beachten unterschiedlichste Aspekte und hinterfragen auch durchaus Aussagen und Entscheidungen.
Dieser aktuell breite Rückhalt in der Bevölkerung entbindet jedoch weder die Regierung und das Parlament und auch nicht die zuständigen Verwaltungen von der Verantwortung, transparent jeden einzelnen Schritt zu begründen und nachvollziehbar zu machen.
Schon bisher haben wir im Saarländischen Landtag die Entscheidungen der Landesregierung und alle Verordnungen auf der Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes eng begleitet. In den unterschiedlichen Ausschüssen, vor allem aber im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, lassen wir uns regelmäßig nicht nur von Vertreterinnen und Vertretern des Ministerien, sondern auch von Ärzten und Wissenschaftlern, von Vertretern des Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft, den Gesundheitsämtern, von Vertreterinnen und Vertretern unserer Nachbarregionen Luxemburg und Grand Est, von Sozialverbänden und vielen anderen informieren.
Wir lassen uns berichten, diskutieren, beleuchten Informationen und Sachverhalte von allen Seiten, beachten unterschiedlichste Aspekte und hinterfragen auch durchaus Aussagen und Entscheidungen.
Mit dem Saarländischen Covid-19-Maßnahmengesetz, das der Landtag am Dienstag in erster Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD, Linke und AfD beschlossen hat, gießen wir das, was wir ohnehin schon tun, nun auch in eine landesgesetzliche Form.
Wir tragen der Tatsache Rechnung, dass schnelle Entscheidungen durch die Exekutive sicherlich in den meisten Fällen unumgänglich sind. Wir machen aber auch unmissverständlich deutlich, dass unsere Grundrechte als elementares Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens für uns als Parlament so hoch angesiedelt sind, dass uns alleine ein vergleichsweise allgemein gehaltene Paragraphen eines Bundesgesetzes als Basis für das Handeln über einen längeren Zeitraum nicht ausreicht.
Wir verpflichten die Landesregierung durch unser Saarländisches Covid-19-Maßnahmengesetz, alle entsprechenden Rechts- und weitergehenden Verordnungen sowie deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung dem Landtag unverzüglich zuzuleiten sind.
Gleichzeitig wird festgelegt, dass der Landtag alle Rechtsverordnungen, zu denen er die Landesregierung mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz ermächtigt, jederzeit auch wieder durch Gesetz aufheben kann. Zudem tritt jede dieser Rechtsverordnungen automatisch nach spätestens vierzehn Tagen wieder außer Kraft, so dass immer und immer wieder darüber nachgedacht werden muss, ob eine Regelung, ob eine Einschränkung noch immer verhältnismäßig ist.
Wir übernehmen als Landtag des Saarlandes mit diesem Gesetz bundesweit eine Vorreiterrolle, die verdeutlicht, dass für uns Grundwerte und Grundrechte gleichermaßen Eckpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Freiheit, aber auch in Sozialer Verantwortung sind.
Wir tragen der Tatsache Rechnung, dass schnelle Entscheidungen durch die Exekutive sicherlich in den meisten Fällen unumgänglich sind. Wir machen aber auch unmissverständlich deutlich, dass unsere Grundrechte als elementares Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens für uns als Parlament so hoch angesiedelt sind, dass uns alleine ein vergleichsweise allgemein gehaltene Paragraphen eines Bundesgesetzes als Basis für das Handeln über einen längeren Zeitraum nicht ausreicht.
Wir verpflichten die Landesregierung durch unser Saarländisches Covid-19-Maßnahmengesetz, alle entsprechenden Rechts- und weitergehenden Verordnungen sowie deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung dem Landtag unverzüglich zuzuleiten sind.
Gleichzeitig wird festgelegt, dass der Landtag alle Rechtsverordnungen, zu denen er die Landesregierung mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz ermächtigt, jederzeit auch wieder durch Gesetz aufheben kann. Zudem tritt jede dieser Rechtsverordnungen automatisch nach spätestens vierzehn Tagen wieder außer Kraft, so dass immer und immer wieder darüber nachgedacht werden muss, ob eine Regelung, ob eine Einschränkung noch immer verhältnismäßig ist.
Wir übernehmen als Landtag des Saarlandes mit diesem Gesetz bundesweit eine Vorreiterrolle, die verdeutlicht, dass für uns Grundwerte und Grundrechte gleichermaßen Eckpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Freiheit, aber auch in Sozialer Verantwortung sind.
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