Mittwoch, 17. März 2021

Zweitimpfungen in saarländischen Alten- und Pflegeeinrichtungen abgeschlossen

Wenn Hiobsbotschaften die Titelseiten der Gazetten füllen, wird manche gute Nachricht oft zur Randnotiz. Dabei ist die Tatsache, dass nahezu alle Erst- und Zweitimpfungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den  saarländischen Alten- und Pflegeheimen abgeschlossen ist, durchaus eine Schlagzeile wert. Lediglich in zwei der 149 Heimen mussten Impfungen jeweils wegen Corona-Ausbrüchen verschoben werden. Die Erstimpfungen sind aber auch dort zwischenzeitlich bereits erfolgt.

In der heutigen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Saarländischen Landtag nahm mein Kollege und Freund Hermann Scharf diese Informationen über den Abschluss der Erst- und Zweitimpfungen in den Heimen sowie den Bericht über die Ausweitung der erfolgreichen Teststrategie zum Anlass, um unserer gemeinsamen Forderung Nachdruck zu verleihen: Die Besuchseinschränkungen in den Heimen müssen deutlich gelockert werden!

Als sozialpolitischer Sprecher unserer Fraktion und jahrzehntelang in der Geschäftsführung der Lebenshilfe St. Wendel tätig, hat Hermann Scharf ein großes Netzwerk und ist als sozialer Mensch für viele ein wichtiger Ansprechpartner. Uns so wusste er eindrucksvoll zu berichten, wie groß die Sorgen, wie groß die Verzweiflung zum Teil ist, weil alte, weil pflegebedürftige Menschen ihre Lieben kaum noch oder nur aus der Ferne oder hinter Plexiglas sehen können: „Viele Menschen rufen uns an und bitten dringlichst um eine Lockerung der Besuchsverbote. Auch ältere Menschen haben das Recht auf soziale Teilhabe. Wir dürfen das seelische Leid und die körperlichen Folgen bei den älteren Menschen auf Grund der sozialen Isolation nicht einfach ignorieren."
Wichtig für Besuche in Pflegeheimen seien zwar weiterhin strenge Schutzmaßnahmen, so Hermann Scharf. Grundsätzlich aber müssten Besuche wieder unkompliziert und auch vergleichsweise spontan möglich sein.

Diese Forderung teile auch ich ohne Einschränkung: Wenn unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen durch eine vollständige Impfung ebenso wie durch Schnelltests bei den Besuchern weitestgehend vor einem schweren Verlauf einer Covid19-Erkrankung geschützt sind, gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch wieder in die andere Richtung.

Die Menschen sind in den Heimen weder kaserniert noch eingesperrt. Sie sollen deshalb, vor allem wenn sie nicht mehr mobil genug sind, um die jeweilige Einrichtung für einen Spaziergang verlassen zu können, auch wieder Besuch in ihren Zimmern empfangen dürfen. 
Es ist deshalb Verantwortung und Aufgabe der Einrichtungen, dies möglich zu machen!






 

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