Doppelbesteuerung der Einkommen von Grenzpendlern von Deutschland nach Luxemburg bei Home-Office soll geändert werden – Bekenntnis zur Tourismuswirtschaft – Festhalten an grundgesetzlicher Schuldenbremse
Die Tagung der finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen vom 27. bis 28. Juni 2021 brachte wichtige Beschlüsse. Unter anderem soll das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg geändert werden. Laut diesem dürfen Grenzgänger maximal 19 Tage im Jahr in ihrem Home-Office am Wohnsitz in Deutschland arbeiten, ohne den dafür anfallenden Lohn in der Bundesrepublik versteuern zu müssen. Ab 20 Tagen muss jeder einzelne in Deutschland gearbeitete Tag auch dort versteuert werden. Zwar gab es eine pandemiebedingte Erhöhung auf 52 Tage, jedoch wird diese vorläufige Maßnahme einer geänderten Arbeitskultur nicht gerecht, fördert beispielsweise nicht das ökologisch sinnvolle Arbeiten von zu Hause aus.
Finanzminister Scholz wurde Verantwortung nicht offenbar nicht gerecht
„Luxemburg ist bereits vor der Pandemie auf Olaf Scholz zugekommen und hat von sich aus angeboten, die Einkommenssteuer für die Tage der Arbeit im deutschen Homeoffice mit Deutschland zu teilen – und wurde von Scholz bisher ignoriert“, so Stefan Thielen, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. “Es wird jetzt höchste Zeit, dass Scholz endlich eine Antwort liefert!”
Die finanz- und haushaltspolitischen Sprecher fordern den Bundesfinanzminister nun auf, die Abschaffung der geltenden 19-Tage-Regelung in Verhandlungen mit Luxemburg sofort anzugehen und diese dauerhaft mindestens durch die aktuell gültige 52-Tage-Regelung zu ersetzen. Zudem soll geprüft werden, ob darüber hinaus eine Beteiligung deutscher Kommunen an den Lohnsteuereinnahmen von Grenzgängern möglich ist.
Bekenntnis zum Wirtschaftszweig Tourismus
In weiteren Beschlüssen bekannten sich die Sprecher auf ihrer Tagung zur Tourismuswirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland, auf den 2019 knapp 4 Prozent der Bruttowertschöpfung (knapp 120 Milliarden Euro) entfielen. Mobilität und Reisen haben direkte wirtschaftliche Effekte auf Steuereinnahmen und Arbeitsmarkt und tragen in entscheidendem Maße zur Völkerverständigung und zum kulturellen Austausch bei.
„Bestrebungen, diese Mobilität einzuschränken oder bestimmte Arten zu Reisen ganz zu verbieten, wie es vor kurzem bei den Grünen aufkam, haben wir eine klare Absage erteilt und uns gleichzeitig zur grundgesetzlichen Schuldenbremse bekannt, als wesentlichen Bestandteil des Wahlprogramms von CDU/CSU. Die Schuldenbremse hat sich auch durch ihre Flexibilität in der Krise bewährt und ist ein Garant für eine solide und generationengerechte Finanzpolitik“, fasst Thielen die Tagung zusammen.
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