Dienstag, 6. Juli 2021

Wichtiger Durchbruch im europaweiten Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Während wir heute im nach über anderthalb Jahren die Zeugenvernahme im Untersuchungsausschuss zu den Missbrauchsvorwürfen am UKS abgeschlossen haben, kamen gute Nachrichten aus Brüssel.
Nach zähem Ringen und manch schwer nachvollziehbarer Debatte mit den anderen Fraktionen konnte die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion endlich einen wichtigen Fortschritt im europaweiten Kampf gegen Kindesmissbrauch verkünden: das Europäische Parlament hat heute über die „Temporäre Ausnahme von der Richtlinie zum Einsatz von Technologien zur Verarbeitung von Daten zum Zweck der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ abgestimmt. 

Die heute in Straßburg gefasste Entscheidung soll es Kommunikationsanbietern ermöglichen, wieder private Nachrichten nach Material von Kindesmissbrauch zu scannen. Damit soll sogenanntes Cybergrooming erkannt werden, das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder über Internetdienste. 

"Der nun gefundene Kompromiss ermöglicht wieder eine freiwillige internationale Zusammenarbeit auf rechtssicherer Basis von Providern und Drittparteien mit den Ermittlungsbehörden, um gemeinsam gegen Missbrauchsdarstellungen und deren Weiterverbreitung vorzugehen," teilte die Europa-Abgeordnete Lena Düpont in einer Mail an die Mitglieder unseres Netzwerks zum Thema Kinderschutz mit.
Außerdem umfasse der Kompromiss auch das sogenannte Cybergrooming, also alle Vorbereitungshandlungen für den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, worunter auch Textnachrichten fallen. Auch obligatorische Datenschutz-Folgenabschätzungen und die vorherige Konsultation der Datenschutzbehörden sind berücksichtigt.

Mit dieser Entscheidung können Provider international wieder auf rechtssicherer Basis freiwillig mit  Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, um gemeinsam gegen Missbrauchsdarstellungen und deren Weiterverbreitung vorzugehen. 

Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass diese Regelungen bereits viel zu lange gefehlt haben und ein solcher Kompromiss dringend notwendig war. Seit Inkrafttreten der e-privacy Richtlinie ist die Zahl der freiwilligen Meldungen von Material von sexuellem Missbrauch von Kindern um 46% gesunken. Vorher haben Unternehmen in einem Jahr alleine 100.000 neu produzierte Videos gemeldet. 

Die heute getroffene Vereinbarung ist zunächst für drei Jahre in Kraft. Währenddessen werden ab Herbst parallel die legislativen Beratungen zur Verordnung über die Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet und die Einrichtung des EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch selbst wiederaufgenommen.

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