Dienstag, 3. August 2021

Gesundheitsministerkonferenz: Auffrischimpfungen ab September

Nachdem erste Studienergebnisse darauf hinweisen, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann, hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden soll.
Diese soll in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen.
Den Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftigen und Höchstbetagten, die zuhause leben, sollen die Auffrischimpfungen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte angeboten werden.


SARS-CoV2 ist noch längst nicht besiegt - aber je mehr Menschen sich impfen lassen, umso geringer ist wird die Gefahr, die von diesem diesem Virus ausgeht. Deshalb ist es wichtig, den Schutz, den das Impfen möglich macht, so optimal wie nur möglich auszugestalten. Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere die Gruppen, denen nun ein ergänzendes Impfangebot gemacht werden soll, von einer Auffrischimpfung profitieren.
Darüber hinaus wird ab September, ebenfalls im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge, auch allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit den mRNA-Impfstoffen BioNTech oder Moderna angeboten. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen.




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