Wusstet ihr, dass Ärzte nicht mit Kollegen über minderjährige Patienten sprechen dürfen, auch wenn sie hinter Verletzungen Kindesmissbrauch vermuten? Das wollen wir ändern! In dieser Woche durfte ich deshalb gemeinsam mit unserem Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani für unsere CDU-Landtagsfraktion an der Landespressekonferenz teilnehmen und einen Gesetzentwurf vorstellen, der einen weiteren Meilenstein für den Kinderschutz im Saarland bedeutet!
Künftig soll ein interkollegialer Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung möglich sein. Wir wollen den Weg frei machen, dass Ärzte sich untereinander austauschen und beraten können, und so Missbrauch auch bei den Kindern aufdecken können, deren Sorgeberechtigten häufig den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern.
Mit dem Gesetz schieben wir dem sogenannten Ärzte-Hopping einen Riegel vor. Bisher wechseln gewalttätige Eltern häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt. Das ging bislang, weil es Ärzten ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt war, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit einem vormals behandelnden Fachkollegen auszutauschen. Es ist eben ein Unterschied, ob man einmal ein Kind mit seltsamen Striemen behandelt oder es alle zwei Monate damit zum Arzt kommt.
Wenn unser Antrag in der kommenden Woche im Saarländischen Landtag beschlossen wird, haben die Medizinerinnen und Mediziner im Saarland endlich Handlungs- und Rechtssicherheit: Schon bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind sie gehalten, sich fachliche Hilfe bei Kolleginnen und Kollegen zu suchen.
Damit machen wir einen riesengroßen Schritt beim Kinderschutz und setzen als Saarland erneut ein Zeichen. Durch die Möglichkeit des interkollegialen Austausches von Ärzten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergänzen wir an einer ganz wichtigen Stelle die Programme "Frühe Hilfen" und "Keiner fällt durchs Netz", die wir als CDU im Saarland auf den Weg gebracht haben und die mittlerweile bundesweit in allen Ländern zum Standard geworden sind.
Der Bund hat endlich eine Chance eröffnet, damit die Länder die Schweigepflicht von Ärzten zugunsten des Schutzes von Kindern vor Missbrauch, Gewalt und Verwahrlosung lockern können. Und wir als Saarland wären das zweite Bundesland, dass diese Möglichkeit nutzt, um oftmals chronische Gewalt in betroffenen Familien zu unterbinden und Kinder aus der Hölle von Quälerei und Schmerz zu befreien. Unser Sicherheitsnetz um die Kleinsten und Verwundbarsten unserer Gesellschaft wird noch einmal engmaschiger und reißfester.
Volle Zustimmung aus RLP. Wier wollen das heute hier im Landtag auch voranbringen.
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