Samstag, 14. Januar 2023

Bundesweite Schöffenwahl 2023 – Bewerbungsverfahren läuft

In diesem Jahr werden bundesweit wieder neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Auf Initiative des Bundesverbands der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V. wurde die Homepage www.schoeffenwahl2023.de erstellt, auf der alle relevanten Informationen zur Bewerbung und Wahl zu finden sind.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zu lassen. Dagmar Heib, rechtspolitische Sprecherin unserer CDU-Landtagsfraktion und stellvertretende Landtagspräsidentin, betont deshalb vor dem Hintergrund der bevorstehenden Schöffenwahl, wie wichtig dieses Amt in unserem Rechtssystem ist: „Neben der Fachexpertise und dem juristischen Fachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter stellt das Gerechtigkeitsempfinden und die Überzeugung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern einen wichtigen Teil des Gerichtsprozesses dar."

Von der Anklage bis zum Urteil wirkten Schöffinnen und Schöffen aktiv an Gerichtsprozessen mit, so meine Kollegin im Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen und ergänzt: "Ihr Einsatz macht unser Rechtswesen transparenter und stärkt damit die Demokratie. Deswegen werden alle fünf Jahre engagierte Menschen gesucht, die sich einbringen und an der Rechtsprechung in unserem Land teilnehmen wollen.“

Uns als CDU ist die Bedeutung des Schöffenamtes sehr bewusst und wir werben dafür, dass sich möglichst viele Menschen für dieses wichtige Ehrenamt bereiterklären.
Gerne hätten wir durch eine Reform des Schöffenrechts dieses wichtige ehrenamtliche Richteramt weiter gestärkt. Da seit der letzten Reform 48 Jahre vergangen sind, wäre es an der Zeit gewesen, die bestehenden Regelungen auf den Prüfstand zu stellen.
Als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung und Förderung des Engagements halten wir es für wichtig, dass Erschwernisse, die aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben resultieren können, möglichst gering gehalten werden. Deshalb hat unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Septembersitzung des Bundestages den Antrag „Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken“ vorgelegt, der jedoch bedauerlicherweise von den sogenannten Ampelparteien abgelehnt wurde.

Konkret sollten durch unseren Unionsantrag Regelungen zur Freistellung und zum Kündigungsschutz verbessert werden, die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre angehoben und bundesweit ein einheitlicher Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl festgesetzt werden.
Zudem forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Klarstellung im Deutschen Richtergesetz, „wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen“. Auch dürfe nicht berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, hieß es in dem Antrag unserer Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag - Forderungen, die auch ich als Mitglied des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen gemeinsam mit meiner Kollegin Dagmar Heib nur unterstützen kann.
Es ist schade, wirklich schade, dass der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von den Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit abgeschmettert wurde, ohne dass sie eine Alternative zu Weiterentwicklung des Schöffenrechtes vorlegen konnten.


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