Montag, 6. Februar 2023

CDU-Landtagsfraktion beschließt Untersuchungsausschuss zum „Fall Yeboah“

Es war ein schlimmes Hassverbrechen: Am 19. September 1991 wurde ein Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis verübt. Für den 27jährigen Samuel Yeboah kam jede Hilfe zu spät, er erlitt bei dem Versuch, durch das lichterloh brennende Treppenhaus doch noch zu entkommen, tödliche Verletzungen.
30 Jahre danach wurde nun im vergangenen Jahr ein Tatverdächtiger aus dem Saarlouiser Neonazi-Milieu verhaftet. Der Generalbundesanwalt hat als Ankläger das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter übernommen, das zurzeit am Oberlandesgericht in Koblenz läuft.
Vor dem Hintergrund der Taten und neuer Erkenntnisse hat sich der heutige Polizeipräsident Nobert Rupp im Innenausschuss für die erkennbar unzureichende Aufklärungsarbeit der Ermittlungsbehörden in den neunziger Jahren entschuldigt. Für uns als CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag und insbesondere auch für mich als Vorsitzender des Innenausschusses hat jedoch ein mutmaßliches Organversagen der zuständigen Behörden immer auch eine politische Dimension, die intensiv aufgearbeitet werden muss.
Unsere CDU-Landtagsfraktion hat deshalb heute einstimmig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im saarländischen Landtag zum „Fall Yeboah“ beschlossen.


„Eine parlamentarische Aufarbeitung dieses Falls ist für uns zwingend geboten", betont Stephan Toscani, Vorsitzender unserer CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag. "Die Anschlagserie Anfang der 1990er Jahre auf Asylbewerberheime, konkret der mutmaßliche Mord an Samuel Yeboah, weist über den aktuell noch laufenden Gerichtsprozess grundsätzliche Fragen auf. Unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses steht fest: Menschen sind damals zu Opfern geworden, die noch heute darunter leiden. Diesen Opfern soll der Landtag mehr als 30 Jahre danach Gehör verschaffen. Dabei muss es aus unserer Sicht auch um die Entschädigung der damaligen Opfer gehen", so Toscani.

Es gelte darüber hinaus eine weitere zentrale Frage aufzuklären, erläutert der CDU-Fraktionschef die Gründe für einen U-Ausschuss: "Welche strukturellen Konsequenzen und Lehren aus den Erkenntnissen über das damalige Behördenhandeln wurden bereits gezogen oder sind noch zu ziehen?
Während innerhalb der saarländischen Polizei bereits ein umfänglicher Aufarbeitungsprozess zu den Ermittlungen stattgefunden hat, gibt es zur damaligen Rolle von Verfassungsschutz und Landesregierung noch offene Fragen. Wir sehen den Landtag als Legislative hierzu in der besonderen Verantwortung. Zu einem handlungsfähigen Rechtsstaat gehört es, eigene Fehler zu benennen und für die Zukunft daraus zu lernen.“  

Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen unserer Fraktion seine Arbeit nach Willen der CDU-Fraktion bis zur Jahresmitte aufnehmen.


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