Sonntag, 10. August 2025

Suizid in der JVA Ottweiler: CDU-Fraktion fordert Aufklärung in Sondersitzung des Rechtsausschusses

Der Suizid eines 15-jährigen Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler erschüttert uns alle zutiefst. Ein so junger Mensch, der keine Perspektive mehr sah, ist ein menschliches Drama, das uns betroffen und nachdenklich zurücklässt. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei seiner Familie und seinen Angehörigen.
Als CDU-Landtagsfraktion haben wir vor diesem ernsten Hintergrund eine Sondersitzung des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen beantragt. Wir fordern eine lückenlose und objektive Aufklärung der Geschehnisse und der Umstände, die zu diesem tragischen Vorfall geführt haben. 

„Wichtig ist eine schnellstmögliche und objektive Aufarbeitung und Aufklärung der tragischen Ereignisse in der JVA Ottweiler“, betont unser Parlamentarischer Geschäftsführer Raphael Schäfer in diesem Zusammenhang.

Auch mich persönlich macht dieser Fall tief betroffen – nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als jemand, der viele Jahre selbst im saarländischen Justizvollzug gearbeitet hat. Ich war unter anderem auch in der JVA Ottweiler tätig und weiß, mit welcher Professionalität, aber auch mit welchem Druck die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten tagtäglich ihren Dienst verrichten – im Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Resozialisierung und Menschlichkeit, aber auch einer viel zu schlechten personellen Ausstattung.
Ich kann nur bestätigen, dass der Schutz und die Rechte aller Gefangenen – insbesondere junger Inhaftierter – haben für meine Kolleginnen und Kollegen stets höchste Priorität haben und die Grundlage ihrer täglichen Arbeit bilden.

In den sozialen Medien kursieren derzeit viele Spekulationen und pauschale Verurteilungen. Ich warne nachdrücklich davor, vorschnelle Schlüsse zu ziehen oder Schuldzuweisungen zu äußern, bevor die Sachverhalte aufgeklärt sind. Was wir jetzt brauchen, ist keine Empörungsspirale, sondern Besonnenheit, Verantwortung und Transparenz.

Klar ist: Wenn es Versäumnisse gegeben haben sollte, müssen diese benannt werden. Aber genauso klar ist auch: Es gilt die Unschuldsvermutung. Jeder hat das Recht auf eine faire, sorgfältige und unvoreingenommene Untersuchung. Der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter betont völlig zu Recht in diesem Zusammenhang: "Wer seinen Dienst rechtskonform und verantwortungsbewusst ausübt, verdient Rückhalt, Anerkennung und Schutz vor unbegründeten öffentlichen Vorverurteilungen."

Wir fordern daher, dass Justizministerin Petra Berg in der Sondersitzung umfassend über den Fall berichtet, ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft. Das Parlament und die Öffentlichkeit haben ein berechtigtes Interesse an einer offenen Aufarbeitung – im Sinne der Angehörigen, im Sinne des Rechtsstaates und im Sinne aller, die tagtäglich in unserem Justizsystem Verantwortung tragen.

Ich verspreche: Wir werden dranbleiben. Mit dem nötigen Respekt gegenüber dem Verstorbenen, mit der gebotenen Sorgfalt im parlamentarischen Verfahren und mit einem wachen Blick auch auf die Strukturen, in denen so etwas geschehen konnte.

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