Donnerstag, 3. November 2016

NEIN zu Kinderehen!

Es gibt politische Positionen, für die kann ich nicht das geringste Verständnis aufbringen. So kann ich zum Beispiel überhaupt nicht verstehen, wie die SPD-Politikerin Aydan Özoguz auch nur auf den Gedanken kommen kann, dass es irgendetwas geben kann, das Kinderehen rechtfertigt.

"Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen", sagte Özoguz, die derzeit das Amt der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung begleitet, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit stellt sie sich hinter ihren Parteifreund Heiko Maas, der als Bundesjustizminister ebenfalls Ausnahmen zulassen möchte.
"Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen", so Özoguz weiter.

Ich halte diese Äußerungen für unsäglich. Vor allem der Bezug auf "Unterhaltsansprüche" ist für mich völlig daneben: Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar, Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".
Damit ist klar: Wer sich an Kindern vergreift, gehört hinter Gittern. Wie also kann man solche Fälle dann als Rechtfertigung für eine Verheiratung von Minderjährigen vorschieben?


Die Behauptung, diese Diskussion sei nur hypothetisch und würde zu Wahlkampfzwecken aufgebauscht, ist schnell widerlegt, wen man sich die nackten Zahlen anschaut:
Laut Spiegel online verzeichnete das Ausländerzentralregister im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als vierzehn Jahre, weitere 120 sind gerade mal vierzehn oder fünfzehn Jahre alt.

Ich bin froh, dass die CDU und auch unsere saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer eine klare Linie verfolgen: "Der Schutz von Kindern hat für uns höchste Priorität. Deshalb müssen Kinderehen unter 16 Jahren generell und von Anfang an unzulässig sein. Egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen worden sind," so die MInisterpräsidentin.

Das muss nach Ansicht der CDU grundsätzlich auch für religiöse Ehen ohne vorherige staatliche Heirat gelten: "Wenn eine religiöse Ehe mit Jugendlichen oder gar Kindern geschlossen werden soll, so kann man nicht erwarten, dass Minderjährige immer den Unterschied zwischen einer gültigen staatlichen Ehe und diesem Ritual begreifen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter Krings, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
"Wir müssen Minderjährige vor dem Druck bewahren, der durch solche kultischen Handlungen auf sie ausgeübt wird". Das Innenministerium bereite derzeit eine Gesetzesnovelle vor, wonach derjenige mit einem Ordnungsgeld belegt werden soll, der "religiöse Feierlichkeiten einer Eheschließung mit Beteiligung eines Minderjährigen vornimmt, ohne dass zuvor die Eheschließenden vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander führen zu wollen". Derartige Verstöße können mit bis zu tausend Euro Geldbuße belegt werden. Die Formulierung richtet sich insbesondere gegen Imame, die die muslimische Kinderehe in Deutschland ermöglichen. 16- bis 18-Jährige dürfen staatlich nur heiraten, wenn einer von ihnen volljährig und das Familiengericht einverstanden ist.


4 Kommentare:

  1. An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

    20.08.2016

    Eherecht
    Pet 4-18-07-4030-036062

    Petition
    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

    2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

    3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

    4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

    5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

    Begründung

    Islamisches Recht ist […]

    [ Die Petition in voller Länge zu lesen lohnt sich, etwa bei Blog Eifelginster. ]

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  2. Türkei: Bald keine Strafe für Sex-Täter, wenn er Opfer heiratet?

    Türkei im Sommer und Herbst 2016, bei aller (hochwillkommenen?) Unübersichtlichkeit während Putsch und Machtergreifung von Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politik und Presse übersehen worden,
    dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat -
    in nur sieben Wochen, am 13. Januar 2017 tritt das so in Kraft.

    "The district court argued that children between the ages of 12 and 15 are capable of understanding the meaning of a sexual act. The Constitutional Court agreed and decided to abolish the provision.
    The decision is to take effect as of 13 January 2017."

    Quelle:
    Turkey faces criticism for planned abolition of punishment for the sexual abuse of children -
    romea.cz 16.8.2016

    Seit drei Tagen empört sich die Türkei über 3000 bis 4000
    in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter, die, das will die AKP,
    vielleicht aus dem Gefängnis freikommen könnten,
    wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten.

    Zum Glück gibt es Protest gegen derlei Barbarei.

    Quelle

    AKP motion said to let abusers avoid prosecution if they marry child victim

    Men guilty of sexually abuse of children may avoid being prosecuted if they get married to the victim, according to a controversial motion proposed by members of the ruling Justice and Development Party (AKP) […]

    In cases of sexual abuse of children committed before Nov. 16 “without force or threat,” if the perpetrator marries his victim the sentence will be postponed or the execution of the offence will be adjourned, according to the draft.

    (Hürriyet Daily News 18.11.2016.)

    Alle Welt sollte dazu beitragen, dass in der Türkei künftig der Täter nicht durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen kann.

    Doch geht es um viel Grundlegenderes, und das betrifft auch die Bundesrepublik Deutschland.

    Denn bereits das (sehr islamische) Prinzip von der Kinderehe ist das Problem - nicht erst
    dessen Sonderfall nach dem schlimmen Vorbild von Marokko (vor 2014),
    dessen Sonderfall einer Möglichkeit auf Strafbefreiung durch Heirat des vergewaltigten bzw. missbrauchten Kindes (vgl. die beiden Suizide
    Amina El Filali (Rattengift);
    Mädchen aus Tétouan (erhängte sich im Elternhaus)).

    Zur Stunde trauen sich die deutschen Mainstream-Medien ans Thema gar nicht ran - oder lassen die schariafromme Frauenorganisation KADEM den Nebel der Taqiyya werfen.

    KADEM-Führerin ist eine gewisse Sümeyye Erdogan, jene Tochter des türkischen Präsidenten, die erst 2015 die Diskriminierung von Frauen im islamischen Erbrecht gerechtfertigt hat.

    Quelle zum Thema -
    Entwurf in Türkei sieht Heirat sexueller Straftäter mit Opfern vor:

    Turkish govt supports bill that sets child rapists free if they marry victim

    https://www.rt.com/news/367459-turkey-child-rape-marriage-law/

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  3. [ Das sexuell missbrauchte oder vergewaltigte Mädchen heiraten dürfen und dafür als Täter aus dem Gefängnis freikommen - eine weitere Facette zum Thema Kinderehen in der Türkei.

    Letzte Woche, eine veritable Nacht-und-Nebel-Aktion, die erste Lesung - das durch die radikal islamische AP eingebrachte Gesetz konnte noch nicht verabschiedet werden. Das hätte heute geschehen sollen (zweite Lesung), am 22. November 2016. Wenige Stunden vor der anberaumten Plenardebatte wurde der Antrag zurückgezogen, genauer: wurde der Antrag hinter die Kulissen gezogen:

    "der Entwurf werde an die zuständige Parlamentskommission zurücküberwiesen und zusammen mit der Opposition und anderen gesellschaftlichen Gruppen 'weiterentwickelt'." (FR online)

    Entwarnung kann daher nicht gegeben werden, das Regime der Türkei hat das, nennen wir es voller Abscheu einmal so, das Kindervergewaltigungs-Verzeihungs-Gesetz (Child Rape Pardon Law) nur vorläufig auf Eis gelegt. Nach wie vor also besteht der Plan der AKP: Amnestie für Sexualstraftäter, die ihr minderjähriges Opfer heiraten. ]

    __________

    زواج الأطفال
    zawāǧ al-aṭfāl
    Kinderehe

    Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

    [...] In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. [...] Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

    https://eifelginster.wordpress.com/2016/11/20/461/

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  4. Mustafa Cerić fordert seit elf Jahren (2006) für Europa die Rechtsspaltung (bzw.) die Möglichkeit für schariakompatiblen Familienrecht: „opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann.“

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    "Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017)."

    http://www.pfalz-express.de/verbot-von-kinderehen-naechste-woche-im-kabinett/

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