Sonntag, 1. Januar 2017

Die Feuerwehr in der Gemeinde Eppelborn: Auch 2017 im Fokus!

Wir können das Engagement unserer Feuerwehrleute gar nicht genug wertschätzen. Das hat sich ganz aktuell auch wieder bei der schnellen Hilfe beim Wohnungsbrand in der Eppelborn Prümburgstraße gezeigt.  Es kann nicht oft genug betont werden, dass der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ein Ehrenamt ist - ein Ehrenamt aber, das besonders herausragt:  Bei fast jedem Einsatz setzen sich die Feuerwehrkameraden und mittlerweile auch immer öfter Feuerwehrkameradinnen bedingungslos für andere ein. Das ist bei der Brandbekämpfung der Fall, aber auch wenn es zum Beispiel um technische Hilfeleistungen oder andere Einsätze geht.

Offizielle Empfänge und Ehrungen wie noch vor wenigen Tagen durch Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Landrat Sören Meng sind deshalb ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung.
Eine schlagkräftige Feuerwehr ist in jeder Kommune unerlässlich. So natürlich auch in der Großgemeinde Eppelborn. Über das Lob und das Dankeschön für erfolgreiche Einsätze hinaus müssen wir als Gemeinde immer wieder darüber nachdenken, wie wir es schaffen, unsere Wehr selbst vor dem Hintergrund einer schwierigen finanziellen Situation möglichst optimal ausstatten.
Derzeit steht die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für den Löschbezirk Dirmingen im Mittelpunkt. Wir sind zuversichtlich, dass die Beschaffung, die erfreulicherweise nach unserem Kenntnisstand im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Neunkirchen erfolgt, bald über die Bühne geht. Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung - auch das muss einmal gesagt werden - leisten hier sehr gute Arbeit.


Ausstattung und Nachwuchsarbeit

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan dient dabei als wichtige Leitlinie, kann und darf jedoch nie abschließend als das Maß aller Dinge betrachtet werden. Neben der rein feuerwehrtechnischen Ausstattung gewinnt beispielsweise auch die Notwendigkeit schneller Datenverbindungen immer mehr an Bedeutung. Hier besteht noch erheblicher Handlungsbedarf - ein Thema, dass wie als CDU immer wieder auf die Tagesordnung bringen.
Parallel zu Ausstattung und Ausrüstung muss uns alle zusammen aber auch immer mehr die Frage beschäftigen, wie es gelingt, mehr Anreize für Nachwuchskräfte in der Feuerwehr schaffen.
Es muss unser gemeinsames Ziel sein, die bereits sehr gute Nachwuchsarbeit in unseren Löschbezirken nachhaltig zu unterstützen. Vorhandene Fördermöglichkeiten müssen dabei zielgerichtet genutzt werden. Dies gilt insbesondere auch an der Schwelle des Übergangs von der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr.


Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bietet Chancen und Möglichkeiten für alle Vereine - auch für die Jugendwehr! 

Die örtlichen Jugendämter der Landkreise aber auch das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützen die Kinder- und Jugendarbeit finanziell und arbeiten bei dieser Unterstützung auch eng zusammen.
Gefördert werden können neben Freizeiten auch Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen. Dabei wird insbesondere auch die Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie der Erwerb der Jugendleitercard JULEICA finanziell gefördert.
Diese Förderung können neben der Jugendfeuerwehr selbstverständlich alle Vereine in Anspruch nehmen, die Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII durchführen - egal ob Sportvereine, Theatervereine, Musikvereine, kirchliche Gruppen, Jugendzentren und andere Jugendgruppen.


Auch Sonderurlaub ist möglich!

Was viele ebenfalls nicht wissen: Für das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit werden auf der Basis des Gesetzes über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub im Kalenderjahr gewährt. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Schülerinnen und Schüler, wenn sie a) Bereich der Kinder- und Jugenderholung (Freizeiten, Lager und Wanderungen) und der internationalen Jugendarbeit mitarbeiten, b) zur Teilnahme an Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung sowie Konferenzen und Tagungen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und c) zur Teilnahme an Maßnahmen der Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Der Sonderurlaub muss gewährt werden, sofern das Landesjugendamt bestätigt, dass es sich um eine Maßnahme der Kinder- und Jugendarbeit handelt.
Ob Lohnfortzahlung gewährt wird, entscheidet allerdings im Einzelfall der Arbeitgeber. Das Land gewährt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Lohnfortzahlung für bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr und geht damit mit gutem Beispiel voran.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen