Montag, 23. März 2020

Kurzarbeitergeld wird rückwirkend ab 1. März 2020 gezahlt

Das Bundeskabinett hat am heutigen Montag neben vielen anderen weitreichenden Notmaßnahmen auch die Verordnung zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 verabschiedet.

„Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen arbeiten Hand in Hand, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise so weit wie möglich auszugleichen," erklärte in diesem Zusammenhang der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß.
Nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 13. März 2020 im parlamentarischen Eilverfahren das Gesetz zu den befristeten krisenbedingten Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet hat, hat das Bundeskabinett heute die Rechtsverordnung erlassen, wonach alle von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld erhalten.
"Das ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass wir im Kampf zur Bewältigung der Corona-Krise weiterhin schnell handlungsfähig sind", betont der CDU-Politiker. 

Außerdem erstatte die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die für die Arbeitsausfälle zu zahlen gewesen wären, so Weiß.