Montag, 10. August 2020

Vor ambulanten Behandlungen: Land vereinfacht Abrechnung von Corona-Tests für Hausärzte

Der nächste wichtige Schritt, um der Pandemie auch weiterhin wirksam begegnen zu können: Zukünftig können teilnehmende Vertragsärzte Corona-Abstriche von Patientinnen und Patienten vor ambulanten Operationen sowie vor Erst- und Wiederaufnahmen in Alten- und Pflegeheimen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Eine entsprechende Vereinbarung hat Gesundheitsministerin Monika Bachmann heute unterzeichnet. 

Mit dieser Maßnahme werden zumindest im Saarland Unklarheiten wegen der Kostenübernahme aus dem Weg geräumt. Die Zuschüsse des Landes entsprächen dabei analog denen bei Testungen von Reiserückkehrerinnen und –rückkehrern, so die saarländische Gesundheitsministerin bei der Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung. 


Monika Bachmann betont anschließend in einer Pressemitteilung noch einmal, worum es ihr geht: „Wir müssen eine Ausbreitung des Virus in den sensibelsten Bereichen unseres Gesundheitssystems unbedingt verhindern. Seit Beginn der Pandemie führen wir aus diesem Grund entsprechende Testungen vor ambulanten Aufnahmen durch", stellt die Gesundheitsministerin klar und ergänzt: "Diese Tests dürfen aber nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. Deshalb vereinfachen wir in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Abrechnung dieser Abstriche für die behandelnden Hausärzte."


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