Donnerstag, 3. Juni 2021

Lockerungen für den Kulturbereich: Kulturelle Betätigung mit Testnachweis auch in Innenräumen wieder erlaubt

Ab morgen (4. Juni 2021) sind auch wieder kulturelle Betätigungen wie Chor- und Orchesterproben in Innenräumen erlaubt – und zwar einschließlich Gesang und Musik mit Blasinstrumenten. Auch kontaktfreie kulturelle Angebote in Innenräumen sind wieder möglich. Außerdem dürfen Musikschulen den Unterricht wieder in der vollen Gruppengröße durchführen. 

Die sehr gut organisierte und schnell voran schreitende Impfkampagne im Saarland sorgt dafür, dass die Zahl der schweren Verläufe einer Covid-19-Erkrankung bereits signifikant zurückgegangen sind und wir nicht zuletzt auch deshalb mittlerweile wieder weit von einer Überforderung unseres Gesundheitssystems entfernt sind. Es ist deshalb verantwortbar, zunehmend die geltenden Einschränkungen zurückzunehmen. Wir folgen damit dem Leitsatz, der für uns als CDU-Landtagsfraktion seit Beginn der Pandemie im Mittelpunkt stand: Wir müssen die Menschen schützen, die sich selbst nicht ausreichend schützen können. Aber wir dürfen unsere Grundrechte niemals über Gebühr und niemals länger als unbedingt notwendig einschränken.

Als CDU-Fraktion haben wir uns deshalb vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung intensiv für die wichtigen Lockerungen eingesetzt, die nun auch erfolgen - im Bereich der Kultur unseres Landes ebenso wie in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Voraussetzung für diese Lockerungen sind jeweils ein negativer Testnachweis sowie entsprechende Abstands- und Hygieneregeln - eine Hürde, die in den meisten Fällen leicht zu nehmen ist.

Weitere Lockerungen werden Schritt für Schritt folgen.


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