Heute habe ich am Warnstreik meiner ehemaligen Kolleginnen und Kollegen des Landesbetriebs für Straßenbau teilgenommen und die Kundgebung vor der Zentrale des Landesbetriebs in Neunkirchen besucht. Ich halte es für respektlos, dass die Arbeitgeber (in diesem Fall die Tarifgemeinschaft der Länder) noch kein Angebot vorgelegt haben und darüber hinaus bereits die Vorlage eines Tarifangebotes an Bedingungen knüpfen. So geht man als seriöser Arbeitgeber nicht mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um und deshalb habe ich den Warnstreik des VDStra, der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten, ausdrücklich unterstützt.
Die Forderung in Höhe von fünf Prozent mehr Gehalt klingt dabei zunächst einmal hoch. Berücksichtigt man die aktuelle Inflationsrate von mehr als vier Prozent sowie den fast schon explosionsartigen Anstieg unter anderem der Energiekosten, erscheint die Gehaltsforderung zumindest als Gesprächsbasis durchaus gerechtfertigt.
Schaut man sich die Gehaltstabelle für unsere Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder an und vergleicht die Löhne mit den Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Bezug auf die Armutsgefährdungsschwelle im Saarland, so wird schnell deutlich, wie wichtig gerade auch für die Beschäftigten unseres Landesbetriebs für Straßenbau die neue Gehaltsrunde ist:
Ein Straßenwärter ist bei unserem Landesbetrieb für Straßenbau im Saarland in der Entgeltgruppe E 5 eingruppiert – eine Lohnstufe, wie sie viele Beschäftigen im Land und bei unseren Kommunen haben.
In der höchsten Erfahrungsstufe und als Vater von zwei Kindern erhält unser gut ausgebildeter Straßenwärter nach allen Abzügen ein jährliches Nettoeinkommen von rund 28.800 Euro. Der Schwellenwert für Armutsgefährdung in Deutschland liegt (Stand 2019) für einen Vier-Personen-Haushalt bei 29.628 €. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Wenn die Frau oder Lebensgefährtin unseres beispielhaften Straßenwärters nicht berufstätig ist, ist es somit alleine und ausschließlich das Kindergeld, das die Familie noch über der aktuellen Schwelle zur Armutsgefährdung hält. Das ist nicht zu akzeptieren und deshalb unterstütze ich die Forderungen der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde ausdrücklich.
Dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) will, wie der dbb-Vorsitzende Ewald Linn im Gespräch mit mir erläuterte, den sogenannten Arbeitsvorgang zum Kernthema der Tarif- und Besoldungsrunde machen will, sehe ich hingegen sehr kritisch. Indem die Arbeitgeber vor Eintritt in wirkliche Verhandlungen erst Zugeständnisse verlangen, bedeutet dies - wie die Gewerkschaften zu recht betonen - nicht anderes, nichts Anderes, als dass die Axt an die bisherigen Regelungen der Eingruppierung von Beschäftigten gelegt werden soll.
Das kann für viele Beschäftigte zu deutlichen Einkommenseinbußen führen und das halte ich für sehr bedenklich.
Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Tarifrunde weiter entwickeln wird. Ich für meinen Teil stehe jedenfalls auf der Seite der Beschäftigten. Gute und harte Arbeit, wie sie gerade die Straßenwärterinnen und Straßenwärter bei Wind und Wetter zuverlässig verrichten, hat auch eine angemessene Bezahlung verdient und nicht ein Leben an der Armutsgefährdungsschwelle.
Ein letzter Satz, den der VdStra zu Recht auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat und der genau den Kern trifft: "Ein Mensch, der sich geschätzt fühlt, wird immer mehr leisten, als von ihm erwartet wird."
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