Samstag, 16. Oktober 2021

Warum ist Kinderschutz für die "Ampel" kein Thema?

Es gibt durchaus ein paar gute Ansätze im Sondierungspapier von Rot, Gelb und Grün. Anderes muss kritisch hinterfragt werden. Das gilt allem dort, wo das Programm völlig im Ungefähren bleibt. Und bei manchen der Vereinbarungen kann ich nur den Kopf schütteln.
Eines aber ist für mich unverzeihlich: Es wird in dem ganzen Papier nicht ein einziges Mal über den Schutz unserer Kinder gesprochen!
Nicht ein Wort findet sich!
Dass dieser wichtige Themenbereich für eine künftige Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen keine Vereinbarung wert ist, nicht einen einzigen Satz, ja nicht einmal eine Erwähnung, macht mich sprachlos.


Kinder und Jugendliche sind eine der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft. Dem Staat obliegt es daher besonders für ihre Sicherheit und ihren Schutz zu sorgen. Dies leitet sich nicht zuletzt aus dem Wächteramt des Staates im Grundgesetz ab. Dennoch sind viel zu viele Kinder von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt, von Vernachlässigung und Verwahrlosung betroffen. Wir wissen, dass im Schnitt in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sitzen, für die allein sexualisierte Gewalt Realität ist, alle anderen Formen sind hier nicht einmal eingerechnet. 
Dass dieser wichtige Themenbereich für eine künftige Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen keine Vereinbarung wert ist, nicht einen einzigen Satz, ja nicht einmal eine Erwähnung, macht mich sprachlos.

Nein: ES MACHT MICH WÜTEND! 

Keine Zeile findet sich darüber, wie leicht es für Verbrecherinnen und Verbrecher ist, ihre Taten und ihre Identität im Internet zu verschleiern.
Kein Wort findet sich darüber, welches Handwerkszeug die voraussichtlich neue Regierung den Ermittlerinnen und Ermittlern unserer Polizei für die Verfolgung von Verbrechen in der digitalen Welt an die Hand geben will.
Und kein Wort findet sich, wie man gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen aktiv vorgehen will.
Es ist ein Thema, mit dem sich die designierte neue Koalition nicht beschäftigen will. Denn dann müsste sie über ein Ermittlungswerkzeug diskutieren, bei dem tiefe Gräben die drei Parteien trennen: Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung!

Dabei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) beispielsweise im Oktober 2020 in einem Urteil ausdrücklich betont, dass von einem Verbot der anlass- und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten abgewichen werden kann, wenn entweder eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit vorliegt oder wenn sie der Bekämpfung schwerer Straftaten dient.

Missbrauchsabbildungen im Internet, Kinderpornographie und Cybergrooming sind schwere Straftaten. 
Deshalb sage ich es an dieser Stelle in aller Deutlichkeit: 
Wer die rechtlichen Möglichkeiten hätte, dem Missbrauch von Kindern wirksam Einhalt zu gebieten und diese nicht nutzt, macht sich selbst mit schuldig.
Ich erwarte deshalb, dass im zu erwartenden Koalitionsvertrag klipp und klar und unmissverständlich steht: Die Koalitionspartner vereinbaren eine bundesgesetzliche Regelung, die unter Beachtung der Vorgaben des EuGH den erfolgreichen Einsatz der Nutzung von Verkehrsdaten zum Zwecke der Verfolgung schwerer Kriminalität, insbesondere der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, möglich macht.
Daran wird sich diese potentielle neue Regierung messen lassen müssen, die in ihrem Sondierungspapier selbst für Nischenthemen Platz findet, nicht aber für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, vor sexueller Ausbeutung und vor Gewalt.



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