Mittwoch, 24. August 2022

Alwin Theobald macht Einsamkeit im Alter zum Thema im Landtag

Im vergangenen Jahr wurde vom „Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ die Förderrichtlinie "Gegen Einsamkeit im Alter – Stärkung der Teilhabe älterer Menschen im Saarland“ aufgelegt. Ziel der Förderrichtlinie sind „Maßnahmen oder das Engagement in Projekten, die zur Bekämpfung und Prävention von Einsamkeit der Seniorinnen und Senioren im Saarland dienen und/oder die aktive Teilhabe dieser Personengruppe ermöglichen“. Die Gültigkeit der Förderrichtlinie ist jedoch bis zum Ende dieses Jahres befristet. Über eine Fortführung des Programmes schweigt sich die Landesregierung bislang aus.
Als gesundheits- und seniorenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion habe ich deshalb nun die Förderrichtlinie zum Thema einer Parlamentarischen Anfrage gemacht.

Ich halte es für wichtig, dass das von der damaligen Sozialministerin Monika Bachmann ins Leben gerufene Programm fortgesetzt wird. Aufgrund der noch immer anhaltenden Pandemie und vergleichsweise hohen Infektionsraten sind insbesondere viele ältere Menschen beim Besuch von Gemeinschaftsveranstaltungen und der Pflege von Kontakten noch sehr zurückhaltend.
Dazu kommt in vielen Fällen nun auch noch eine reale finanzielle Bedrohung durch steigende Lebensmittelpreise und geradezu explodierende Energiekosten.
Das kann dazu führen, dass sich Menschen, die auf eine lange Lebenserfahrung zurückblicken können, noch mehr zurückziehen und mit ihren Sorgen alleine sind. Die Notwendigkeit und die Bedeutung von Projekten, die zur Bekämpfung und Prävention von Einsamkeit der Seniorinnen und Senioren im Saarland dienen oder die aktive Teilhabe dieser Personengruppe ermöglichen, bleibt damit weiterhin sehr hoch.“

Von der Landesregierung will ich deshalb nun wissen:

  1. Wie viele Anträge auf Fördermittel gemäß der o.g. Förderrichtlinie wurden bislang gestellt und wie viele Projekte wurden tatsächlich gefördert?
  2. In welcher Höhe insgesamt wurden bislang Fördergelder bewilligt und wie viele Mittel stehen noch zur Verfügung?
  3. Welche Projekte wurden in welcher Höhe auf der Basis der genannten Förderrichtlinie gefördert?
  4. Plant die Landesregierung die Förderrichtlinie über den 31.12.2022 hinaus zu verlängern? Falls nein: Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung gegen eine Verlängerung und wird es ein alternatives Förderprogramm geben?
  5. Welche weiteren Maßnahmen über die Förderrichtlinie hinaus plant die Landesregierung für die Folgejahre, um Einsamkeit im Alter wirksam zu bekämpfen und die Teilhabe älterer Menschen im Saarland zu stärken und in welcher Höhe wurden finanzielle Mittel im Rahmen der Haushaltseckdatenklausur zu diesem Zweck angemeldet?


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