Die Saarländische Landesregierung hat nun bereits mehrfach die Erarbeitung eines Saarländischen Klimaschutzgesetzes angekündigt. Mit unseren Forderungen wollen wir die inhaltliche Debatte hierzu anstoßen. Daher haben wir als CDU-Fraktion im saarländischen Landtag konkrete Forderungen zu einem saarländischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sowie einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung des Staatsziels Nachhaltigkeit in der Landesverfassung erarbeitet.
Unsere Forderungen zielen darauf ab, dass das Land eine eigene gesetzliche Grundlage für Klimaschutz- und für die Klimawandelanpassungsmaßnahmen schafft. Beide Schwerpunkte sind für die Bewältigung der Herausforderungen, die der Klimawandel für das Saarland mit sich bringen, gleich bedeutsam. Wir fordern daher ein „Saarländisches Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz“ für unser Land.
Die Notwendigkeit einer solchen landesgesetzlichen Rechtsgrundlage ergibt sich aus der dringlicher werdenden Notwendigkeit zu schnellem und koordiniertem Handeln im Land, weil die Folgen des sich beschleunigenden Klimawandels sichtbarer werden und weil der globale Klimaschutz schleppender vorankommt als erhofft. Diese Dringlichkeit gilt für das globale Thema Klimaschutz und noch stärker für die lokal und regional zu verantwortende Notwendigkeit der Klimawandelanpassung.
Der staatliche Auftrag, die vom Klimawandel ausgehenden Gefahren zu bekämpfen, ist für uns kein beliebiges politisches Ziel neben anderen, sondern ergibt sich – so auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – unmittelbar aus der Schutzpflicht des Staats für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, auch im Hinblick auf zukünftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht sagt: „Die aus Art. 2 II 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.“ Klimaschutz und Klimawandelanpassung für die kommenden Generationen sind daher Verfassungspflicht und eine landesgesetzliche Grundlage kann hierbei hilfreich sein.
Nicht nur aufgrund der verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips sondern auch zur nachhaltigen Erreichung der gemeinsamen Ziele muss das Land die Städte und Gemeinden bei diesen Aufgaben unterstützen.
- Das Gesetz soll sowohl dem Zweck der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutz) der Landes- und Kommunalverwaltung als auch der Klimaresilienz (Anpassung an die Klimawandelfolgen) des Landes dienen
- Gesetzliche Festschreibung der Vorbildfunktion von Land und Kommunen sowie des Gebots zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimawandelanpassung bei öffentlichem Handeln und Abwägungsgebot insbesondere mit weiteren ökologischen Zielen wie Artenschutz und Biodiversität
- Gesetzliche Festlegung verbindlicher Klimaschutzziele für die Landesverwaltung und Unterstützung der Kommunen: Ziel ist die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 für die Landesverwaltung und bis 2040 für die Kommunalverwaltungen
- Gesetzliche Verpflichtung zur Erarbeitung einer Klima-Anpassungsstrategie für
das Saarland unter Einbeziehung einer um Vertreter von Landwirtschaft und
Naturschutz erweiterten Saargemeinschaftsinitiative: die
Saargemeinschaftsinitiative für Klimaresilienz
- Gesetzliche Festlegung der Überprüfung landeseigener Förderprogramme auf
deren Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes und zur Klimawandelanpassung
- Grundsätzliche Verpflichtung zum Erhalt, Schutz und Aufbau natürlicher
Kohlenstoffspeicher wie Wald, Grünland oder Humus
- Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei öffentlichen
Gebäuden und größeren Parkplätzen sowie an Verkehrswegen des Landes bei
Neubau und Dachsanierung und Einführung einer generellen PV-Pflicht auf
öffentlichen Gebäuden ab 2030 auch bei Bestandsgebäuden
- Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei privaten Bauprojekten
bei Projekten mit größerer Dachfläche (beispielsweise Gewerbehallen) sowie
größeren Parkplätzen bei Neubau und Sanierung
- Berechnung und Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises über den gesamten
Lebenszyklus bei Planung und Vergabe der jeweiligen öffentlichen Bau- oder
Beschaffungsmaßnahme
- Verpflichtung der Landesverwaltung zur Erarbeitung verbindlicher Nachhaltigkeitskonzepte zu Energie, Wärme und Mobilität einschließlich eines Nachhaltigkeitsmonitorings in der Landesverwaltung.
Staatsziel Nachhaltigkeit in Landesverfassung aufnehmen
Wir halten die Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit für eine „explizite Konkretisierung eines elementaren Rechtsprinzips, nämlich des Demokratieprinzips“ wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier im Rahmen der Anhörung des Deutschen Bundestags zur Aufnahme des Prinzips in das Grundgesetz ausgeführt hat. Denn durch nicht nachhaltiges Handeln treffen wir heute irreversible Entscheidungen für kommende Generationen, die an diesen Entscheidungen jedoch nicht mitwirken können.
Die Aufnahme der Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Verfassung des Saarlandes bleibt unser politisches Ziel. Wir schlagen die Verankerung des Staatsziels Nachhaltigkeit im zentralen Art. 60 der
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