Sonntag, 19. März 2023

Keine Schutzräume im Saarland - Bunker nicht mehr betriebsbereit

Zivilschutz und Katastrophenschutz sind Teil der Daseinsvorsorge. Seit ich mich in den achtziger Jahren für den Katastrophenschutz verpflichtet hatte, war dies stets meine Meinung und daran hat sich bis heute nichts geändert. Als nach dem Fall der Mauer und des Eisernen Vorhangs der politische Glaube davon ausging, in ganz Europa gäbe es nur noch Freunde, man brauche die Strukturen des Kalten Krieges nicht mehr und man könne im Zivilschutz nun ebenso sparen wie bei der Bundeswehr und im Katastrophenschutz, stand ich diesem Glauben und vor allem auch dem daraus resultierenden Handeln mehr als skeptisch gegenüber. 
Nun redet alles von "Zeitenwende" und tut überrascht. Tatsächlich aber hat der völkerrechtswidrige Angriffskrieg, den Russlands Oberverbrecher Putin mit dem Überfall auf die Ukraine und dem Blutvergießen auf europäischem Boden angezettelt hat, uns lediglich aus unseren süßen Träumen im Wolkenkuckucksheim gerissen. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Fragen, die wir also heute als politisch Verantwortliche stellen müssen, wären vor dreizehn Monaten noch verpönt gewesen. 
Heute sind sie notwendig.

Und so lautete beispielsweise Frage Numero 1 meiner aktuellen parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung: "Wie viele Schutzräume gibt es im Saarland, wo befinden sie sich und wie viele davon können mit vergleichsweise wenig Aufwand einsatzbereit gemacht werden?"
Die Antwort darauf war mehr als ernüchternd. Und zieht nun auch in der Presse Kreise.
BILD Saarland, WELT und FAZ haben meine Anfrage aufgegriffen, ein überregionaler Radiosender mich sogar um ein Interview gebeten:
"Im Saarland – wie auch bundesweit – stehen aktuell keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume (öSR) zur Verfügung." So die Antwort der Saarländischen Landesregierung.



Wie die Landesregierung näher erläutert, wurden von den ursprünglich 102 Öffentlichen Schutzräumen im Saarland mittlerweile 60 entwidmet. Damit unterliegen noch 42 Anlagen (davon 22 im Eigentum privater Dritter) formal der Zivilschutzbindung. "Aufgrund der Einstellung der funktionalen Erhaltung der Schutzräume im Jahr 2007 sind diese allerdings nicht mehr einsatzbereit", so die Landesregierung.

Erfreulich ist, dass zwischenzeitlich der Bund mit Unterstützung der Länder und Kommunen eine Bestandsaufnahme der bisher nicht entwidmeten Schutzräume durchführt. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme solle als Grundlage für künftige Entscheidungen im Kontext des Zivilschutzes dienen, verspricht die Landesregierung und ergänzt:

"Nach Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wurden anlassbezogene Bund-Länder-Besprechungen initiiert, die sich mit den Aspekten des Zivilschutzes befasst haben.
Zuletzt hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in ihrer 218. Sitzung vom 30.11.2022 bis zum 02.12.2022 mit der Thematik befasst und festgestellt, dass es ergänzend zu den laufenden Anstrengungen zur Bestandsaufnahme der öSR in Deutschland sowie zu den in der Konzeption Zivile Verteidigung in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden eines modernen Schutzraumkonzepts unter Berücksichtigung bestehender Ressourcen sowie Handlungsempfehlungen für die Eigensicherung der Bürgerinnen und Bürger bedarf und das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgefordert, zeitnah unter Beteiligung der Länder die entsprechenden Konzepte zu entwickeln und breitzustellen. Erste Ergebnisse werden bis zur Frühjahrssitzung der IMK erwartet".


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