Montag, 29. September 2025

TÜV-Verband fordert strengere Regeln für Medizinalcannabis – Verkehrssicherheit im Fokus

Der TÜV-Verband hat in einer aktuellen Pressemitteilung auf die Ergebnisse des Zwischenberichts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) reagiert und vor einer wachsenden Gefahr für die Verkehrssicherheit gewarnt. Nach Einschätzung des Verbandes ist der Missbrauch des sogenannten Medizinprivilegs ein ernstes Problem.
➡️ Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung des TÜV-Verbands

Deutlich steigende Verordnungszahlen – Risiko für den Straßenverkehr

Laut Daten des GKV-Spitzenverbands hat sich die Zahl der Verordnungen cannabinoidhaltiger Arzneimittel von rund 340.000 im Jahr 2020 auf über 415.000 im Jahr 2024 erhöht – ein Plus von rund 22 Prozent. Auffällig ist, dass vor allem die Verschreibungen von Cannabis-Blüten und cannabinoidhaltigen Stoffen in unverändertem Zustand stark gestiegen sind (plus 35 Prozent bzw. 266 Prozent).

Der TÜV-Verband befürchtet, dass ärztliche Rezepte zunehmend genutzt werden, um privaten Freizeitkonsum abzusichern. Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, betont:

„Der Konsum von Cannabis beeinflusst die Fahrtauglichkeit erheblich. Die aktuelle Verordnungspraxis von Medizinalcannabis führt dazu, dass immer mehr Menschen mit hohen THC-Werten im Straßenverkehr unterwegs sind.“

 

Missbrauch des Medizinprivilegs – gesetzliche Nachbesserungen geplant

Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024, mit dem Cannabis von der Betäubungsmittelliste gestrichen wurde, hat sich zudem ein florierender Onlinehandel entwickelt. Rezepte lassen sich häufig ohne persönliche ärztliche Untersuchung über Fragebögen im Internet beschaffen.

Das Bundesgesundheitsministerium plant deshalb bereits Verschärfungen der Regelungen. Künftig soll eine Verordnung von Medizinalcannabis nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein – eine Maßnahme, die der TÜV-Verband ausdrücklich begrüßt.

Weitere Empfehlungen des TÜV-Verbands

Um Missbrauch zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu stärken, fordert der TÜV-Verband:

  • Fahreignungsbegutachtungen bei Dauermedikation

  • Verbindliche Kontrollen für Berufskraftfahrer

  • Gezielte Aufklärungskampagnen

Zudem übt der Verband Kritik an der Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml im Blutserum. Diese Maßnahme sei „verkehrspolitisch ein Fehler“. Der TÜV-Vertreter empfiehlt daher, bereits beim ersten Verstoß eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) vorzuschreiben und Mischkonsum mit Alkohol klar zu verbieten.

Ziel: Schutz der Allgemeinheit und differenzierte Betrachtung

Der TÜV-Verband betont, dass es nicht darum geht, Patientinnen und Patienten mit berechtigter medizinischer Indikation pauschal vom Straßenverkehr auszuschließen. Vielmehr müsse klar zwischen legitimer Medikation und missbräuchlicher Nutzung unterschieden werden.

Im Fazit fordert der Verband deshalb klare gesetzliche Regeln, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

➡️ Die ausführliche Stellungnahme findet sich im Positionspapier des TÜV-Verbands zum Thema Medizinalcannabis.
➡️ Die zugrunde liegenden Daten zu den Verordnungen sind auf der Seite der GKV abrufbar: www.gkv-gamsi.de.

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