➡️ Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung des TÜV-Verbands
Deutlich steigende Verordnungszahlen – Risiko für den Straßenverkehr
Laut Daten des GKV-Spitzenverbands hat sich die Zahl der Verordnungen cannabinoidhaltiger Arzneimittel von rund 340.000 im Jahr 2020 auf über 415.000 im Jahr 2024 erhöht – ein Plus von rund 22 Prozent. Auffällig ist, dass vor allem die Verschreibungen von Cannabis-Blüten und cannabinoidhaltigen Stoffen in unverändertem Zustand stark gestiegen sind (plus 35 Prozent bzw. 266 Prozent).
Der TÜV-Verband befürchtet, dass ärztliche Rezepte zunehmend genutzt werden, um privaten Freizeitkonsum abzusichern. Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, betont:
„Der Konsum von Cannabis beeinflusst die Fahrtauglichkeit erheblich. Die aktuelle Verordnungspraxis von Medizinalcannabis führt dazu, dass immer mehr Menschen mit hohen THC-Werten im Straßenverkehr unterwegs sind.“
Missbrauch des Medizinprivilegs – gesetzliche Nachbesserungen geplant
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024, mit dem Cannabis von der Betäubungsmittelliste gestrichen wurde, hat sich zudem ein florierender Onlinehandel entwickelt. Rezepte lassen sich häufig ohne persönliche ärztliche Untersuchung über Fragebögen im Internet beschaffen.
Das Bundesgesundheitsministerium plant deshalb bereits Verschärfungen der Regelungen. Künftig soll eine Verordnung von Medizinalcannabis nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein – eine Maßnahme, die der TÜV-Verband ausdrücklich begrüßt.
Weitere Empfehlungen des TÜV-Verbands
Um Missbrauch zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu stärken, fordert der TÜV-Verband:
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Fahreignungsbegutachtungen bei Dauermedikation
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Verbindliche Kontrollen für Berufskraftfahrer
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Gezielte Aufklärungskampagnen
Zudem übt der Verband Kritik an der Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml im Blutserum. Diese Maßnahme sei „verkehrspolitisch ein Fehler“. Der TÜV-Vertreter empfiehlt daher, bereits beim ersten Verstoß eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) vorzuschreiben und Mischkonsum mit Alkohol klar zu verbieten.
Ziel: Schutz der Allgemeinheit und differenzierte Betrachtung
Der TÜV-Verband betont, dass es nicht darum geht, Patientinnen und Patienten mit berechtigter medizinischer Indikation pauschal vom Straßenverkehr auszuschließen. Vielmehr müsse klar zwischen legitimer Medikation und missbräuchlicher Nutzung unterschieden werden.
Im Fazit fordert der Verband deshalb klare gesetzliche Regeln, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
➡️ Die ausführliche Stellungnahme findet sich im Positionspapier des TÜV-Verbands zum Thema Medizinalcannabis.
➡️ Die zugrunde liegenden Daten zu den Verordnungen sind auf der Seite der GKV abrufbar: www.gkv-gamsi.de.
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