Sonntag, 27. November 2022

"Bürgergeld" kommt zum 1. Januar 2023 - CDU setzte wichtige Änderungen durch

Zum 1. Januar 2023 wird ein sogenanntes Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat in der zurückliegenden Woche beschlossen - nachdem die Unionsparteien CDU und CSU durch ihr Veto im Bundesrat und die dadurch notwendig gewordenen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss noch wichtige Änderungen durchsetzen konnte: Die Union und Friedrich Merz haben das Projekt der Ampelregierung wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.
Gewinner des Ganzen ist unsere solidarische Gesellschaft insgesamt. So geht konstruktive Opposition!

Wichtige Kernelemente des Bürgergelds sind die erweiterten Fördermöglichkeiten, das Weiterbildungsgeld und auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst.
Das begleitende Coaching für langzeitarbeitslose Menschen nach Start einer Arbeitsaufnahme wird auf neun Monate erweitert und auf junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, ausgeweitet.
Das sind wichtige Verbesserungen, die eine Rückkehr in Arbeit erleichtern sollen - denn wir brauchen jede Arbeitskraft und schaffen so Chancen und Möglichkeiten.

Dass die Bundesregierung aber ausgerechnet bei der Förderung und Qualifikation von Langzeitarbeitslosen mehr als 600 Millionen Euro an Fördermitteln streichen wollte, ist vor diesem Hintergrund ein Stück aus dem Tollhaus - und führte bereits zu Recht zu einem Aufschrei bei den gemeinnützigen Trägern dieser Maßnahmen.
Hier müssen Scholz, Lindner und Co. noch einmal deutlich nachsteuern, wenn sie auch nur halbwegs glaubwürdig sein wollen.

Wichtig und richtig ist in jedem Fall, dass die Unionsparteien auch durchgesetzt haben, dass das Sanktionsmoratorium zum Jahreswechsel endet: Im Falle von Pflichtverletzungen durch die Leistungsbezieherinnen und -bezieher müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium.
Für uns als Union ist wichtig, dass das Prinzip Fördern und Fordern erhalten bleibt. Für den kleinen Anteil von Verweigerern muss es auch künftig Sanktionsmöglichkeiten von Anfang an geben. 

Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß.
Ebenfalls eine gutes Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sind die geänderte Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt.



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