Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt und den Ländern sinngemäß aufgegeben: "Bezahlt eure Beamtinnen und Beamten gefälligst anständig!" Beklagt waren zwar die beiden Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen, die Urteile müssen aber selbstverständlich auch bei uns im Saarland berücksichtigt werden. Das gilt umso mehr, weil unsere Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren durch ihr Engagement und die gleichzeitige Zurückhaltung bei den Besoldungsrunden einen ganz gravierenden Beitrag zur Entschuldung unseres Landes beigetragen haben. Nicht zuletzt deshalb tragen wir bundesweit die sprichwörtliche Rote Laterne bei der Bezahlung im Öffentlichen Dienst (ÖD).
In erster Lesung hat sich unser Landesparlament deshalb am Donnerstag mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation" beschäftigt.
Mit seinem Beschluss vom 4. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Artikel 33 Absatz 5 GG unvereinbar ist. Des Weiteren hat das BVerfG mit einem Beschluss vom gleichen Tage entschieden, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen in der Besoldungsgruppe R 2 mit drei bzw. vier Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und mit Artikel 33 Absatz 5 GG unvereinbar war.
Folgen auch für das Saarland
Beide Entscheidungen des BVerfG müssen auch im Saarland berücksichtigt werden, denn auch hier genügt die aktuelle gesetzlich geregelte Besoldung des Vorgaben überhaupt nicht - und das wird sich mit der geplanten Einführung des Bürgergeldes noch verschärfen.Fakt ist nämlich, dass gerade auch bei der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten im Saarland sowohl der verfassungsrechtlich gebotene Abstand der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Existenzminimum sowie die verfassungsrechtlich gebotene (Netto-)Mindestalimentation für jeweils das dritte und die weiteren Kinder eines Beamten oder Richters nicht ausreichend sind und damit ganz klar gegen die Vorgaben des Artikels 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verstoßen.
Ziel des am Donnerstag in erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Alimentation von Beamten und Richtern im Saarland sicherzustellen.
Zustimmung der CDU
Als CDU haben wir dem Gesetzentwurf der Regierung in erster Lesung zugestimmt und ihn an den zuständigen Innenausschuss überwiesen. Unter meinem Vorsitz werden wir das Gesetz dort am kommenden Donnerstag formell lesen und das weitere Verfahren beraten.Ich gehe davon aus, dass wir uns auf eine Anhörung verständigen werden, in der wir dann unter anderem die Gewerkschaften, möglicherweise auch Verfassungsrechtler dazu anhören und deren Meinung zum Gesetzentwurf einholen werden.
Sowohl als Innen- als auch als Sozialpolitiker betrachte ich die gegenwärtige Preisentwicklung infolge der Inflation mit großer Sorge und setze mich für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein.
Wenn wir mit dem Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation nachhaltig dafür sorgen wollen, dass uns nicht bereits im nächsten oder übernächsten Jahr erneut Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht drohen, sind wir gut beraten, auch die Inflation und die allgemeine Einkommensentwicklung - auch durch Mindestlohn und Bürgergeld - im Blick zu behalten.
Niemand kann die wirtschaftliche Entwicklung und vor allem auch die Dauer und Stärke der weiteren Preisentwicklung verlässlich vorhersehen. Der Ukraine-Krieg ist dabei nur eine der Unwägbarkeiten.
Aber völlig ohne Zweifel ist eine angemessene Alimentation ein Ausdruck von Wertschätzung.
Als CDU werden wir deshalb dieses Thema und auch die Tarifentwicklung auch in Zukunft im Sinne einer gerechten Regelung für alle Beschäftigten, Pensionäre und Rentner kritisch begleiten.Dazu gehört auch, dass wir uns bereits kurz- und mittelfristig weiter damit Beschäftigen, wie wir die immer weiter aufklaffende Schere der Besoldung zu den anderen Ländern und dem Bund wieder schließen und beispielsweise die Polizeizulage und die Gitterzulage für die Justizvollzugsbediensteten weiter erhöhen und dynamisieren können.
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