Montag, 28. November 2022

Landtag beschließt Gesundheitsberuferegister als nächsten Schritt zur elektronischen Patientenakte

Es ist ein Herzensanliegen von mir: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Eigentlich sollte die EPA schon gestartet sein. Aber es geht immer nur in kleinen Schritten voran, obwohl die Krankenkassen ihren Versicherten eigentlich bereits seit diesem Jahr die elektronische Patientenakte und damit den Zugang zu ihren Daten anbieten müssten und damit endlich den Grundstein für die Medizin von morgen zementieren würden.
In der Novembersitzung des Saarländischen Landtages haben wir nun zumindest mal in erster Lesung den sogenannten eGBR-Staatsvertrag beschlossen und damit einen weiteren wichtigen Schritt getan, um ein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) einzurichten. Mit dem Gesetzentwurf zum eGBR-Staatsvertrag wird ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt.


Was verbirgt sich hinter dem eGBR-Staatsvertrag und warum ist er wichtig?


Das Gesetz, das wir in der Novembersitzung des Landtages in Erster Lesung beschlossen haben, trägt den Namen "Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)."

Mit der Einrichtung dieses elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) wird die Einführung der elektronischen Patientenakte unterstützt. Für das eGBR, von dem zu allererst die Patientinnen und Patienten profitieren sollen, braucht es aber zunächst eine gesetzliche Grundlage - und genau dafür haben wir im Landtag den Weg nun auch im Saarland freigemacht. 

Wesentliches Ziel ist es, die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten  auch tatsächlich datenschutzgerecht nutzbar zu machen, indem sie hinsichtlich ihrer Inhalte sowie der Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption näher ausgestaltet wird - es muss also klar sein, wer genau wann auf welche Daten zugreifen darf.
Der Zugriff auf die Gesundheitsdaten muss deshalb personenbezogen über elektronische Heilberufs- und Berufsausweise erfolgen.
Für den erleichterten Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte von Patienten benötigen Angehörige der akademischen und nichtakademischen Heilberufe deshalb die elektronischen Ausweise - und irgendjemand muss zuständig sein, damit die richtigen Personen auch die richtigen Ausweise und damit Zugangsmöglichkeiten zum System der EPA erhalten.

Gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen

In der Gesundheitsministerkonferenz hatten sich die Länder bereits frühzeitig darauf verständigt, eine gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen für die Herausgabe der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise zu schaffen. Mit dem nun in Erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurf soll dem Staatsvertrag seitens des Saarlandes zugestimmt und somit die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen geschaffen werden.



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