Donnerstag, 22. Juni 2023

Landtag debattierte über das Heizen und die "Wärmewende" - rote Mehrheit lehnte alle konstruktiven Vorschläge ab

Eine ganze Liste mit konstruktiven Vorschlägen haben wir als CDU-Fraktion gestern im Saarländischen Landtag vorgestellt - Vorschläge, die nicht zuletzt auch das Resultat unzähliger Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit zahlreichen Fachleuten sind. Denn in den letzten Wochen haben wir uns als Abgeordnete der CDU mit Energieberatern, Schornsteinfegern, Heizungsbaufirmen, der Holzwirtschaft sowie dem Mieterbund, Immobilienverwaltern, der Baubranche und vielen weiteren Betroffenen intensiv ausgetauscht und auf dieser Basis ein tragfähiges Konzept für eine Wärmewende hier vor Ort im Saarland erarbeitet.
Die SPD aber war leider nicht bereit zu einer sachlichen Debatte, sondern feierte zunächst noch einmal in großer Arroganz mit einem eigenen Antrag die Politik der Bundesregierung, um anschließend unseren Antrag abzulehnen.
Damit Sie unsere Vorschläge nachvollziehen und sich Ihre eigenes Bild von unserem Konzept machen können, stelle ich Ihnen nachfolgend noch einmal unseren Antrag und unsere Vorschläge für ein Gelingen der Wärmewende vor:


Gebäude verursachen in Deutschland über ein Drittel der CO2-Emissionen.
Ohne eine erfolgreiche Wärmewende werden wir daher unser Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht schaffen. Um die Wärmewende zum Erfolg zu führen, braucht es jedoch eine Politik für und mit den Bürgerinnen und Bürgern – und nicht gegen sie!

Das Gebäudeenergiegesetz ist eines der drängendsten Themen beim Klimaschutz – und zeitgleich einer der Hauptstreitpunkte: Die von den Bundesministern Habeck und Geywitz vorgelegte und vom gesamten Bundeskabinett beschlossene Novellierung enthält zahlreiche Schwächen. Die Bevölkerung ist verunsichert. Daran ändern kurzfristig auch die Anpassungen nichts, die die Ampel-Koalition in einer weiteren Krisensitzung hektisch verhandelt hat.
Dabei war Deutschland bereits auf einem guten Weg. Mit dem Klimapaket 2019 hat die CDU-geführte Bundesregierung wichtige Weichen gestellt: Die Heizungsaustauschprämie und die steuerliche Förderung der Sanierung selbst genutzter Immobilien wurden eingeführt – eine starke Förderung für klimafreundliche Heizungen und die Gebäudesanierung. Außerdem haben CDU und SPD die CO2-Bepreisung für fossile Wärme eingeführt, mit moderatem Einstieg und schrittweisem Anstieg und Rückerstattung. Soziale Balance und klares Preissignal: Klimaschutz lohnt sich auch im Geldbeutel. All das war Ausdruck eines klaren Grundsatzes: Klimaschutz mit Fördern und Fordern.

Die sich selbst als „Fortschrittskoalition“ ausgerufene Ampel-Koalition hat für die Wärmewende dagegen bislang nur Rückschritte gebracht: Die Austauschprämie wurde generell gestutzt und der Einbau von Holzpellets-Heizungen mit drastischer Zuschuss-Kürzung zum Erliegen gebracht. Bei der Förderung der Gebäudeeffizienz wurde viel Porzellan zerschlagen und Vertrauen beschädigt.
Für den Neubau gibt es höhere Standards, aber kaum noch Zuschüsse. Die bereits beschlossene schrittweise Erhöhung des CO2-Preises hat die rote Ampel in Berlin ausgesetzt, während zugleich in der Europäischen Union mit Zustimmung aller Ampel-Parteien aus Deutschland die CO2-Bepreisung für Gebäude ab 2027 beschlossen wurde.

Der Ampel-Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes setzt vor allem auf Verbieten und Verordnen und stößt damit Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Energieberatern, Schornsteinfegern,
Heizungsbaufirmen, der Holzwirtschaft sowie dem Mieterbund, Immobilienverwaltern, der Baubranche und vielen weiteren Betroffenen vor den Kopf.
Mit ihrem Dauerstreit und der offen zur Schau getragenen Uneinigkeit heizt die Ampel-Koalition die Verärgerung und Verunsicherung der Bevölkerung weiter an.
Um die Wärmewende zu beschleunigen und die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen, ist es notwendig, den bisherigen Kurs der roten Ampel in Berlin zu stoppen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Grund auf neu aufzusetzen. Hieraus ergeben sich unsere Vorschläge für eine erfolgreiche Wärmewende:

1. Breiter politischer Konsens für die Wärmewende:

Das neue Gebäudeenergiegesetz wird weit über eine Legislaturperiode hinaus wirken und tief in die private Lebenssphäre von Millionen Menschen eingreifen. Ein Vorhaben von solch einschneidender Bedeutung braucht eine breite politische Basis – und keine Politik mit der Brechstange. Deshalb
fordern wir die Bundesregierung auf, von einem Hauruckverfahren vor der Sommerpause abzurücken und das Gebäudeenergiegesetz von Grund auf neu aufzusetzen.
Dabei soll sie auf die Union als größte parlamentarische Opposition zugehen und einen breiten politischen Konsens für das Gesetzesvorhaben anstreben.

2. Gleichbehandlung aller klimafreundlichen Heizungen:

Die Wärmepumpe wird eine wichtige Rolle spielen, aber sie ist nicht alternativlos. Klimaneutralität in einem verbindlichen Zeitraum kann mit Wärmepumpe, Wärmenetz oder Wasserstoff erreicht werden, mit Biomasse, Biomethan oder grünem Gas. Entscheidend muss sein, welche Technologie im konkreten Einzelfall die beste für ein Haus ist.
Deshalb darf der Staat dies nicht einseitig vorschreiben, sondern der Hausbesitzer soll nach fachkundiger Beratung individuell entscheiden können, welche Heizung er anschafft. Wir fordern eine gleiche Behandlung aller klimafreundlichen Heizungen.

3. Holz als erneuerbare Energie nicht ausschließen:

Holz ist eine bewährte erneuerbare Energiequelle – das hat unlängst auch die Europäische Union nochmals festgestellt. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen ist Holz im Rahmen einer nachhaltigen Forstwirtschaft nachwachsend. Holz als Reste vom Durchforsten sowie als Abfall- und Restholz
ist zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Waldwirtschaft. Ungenutzt zersetzt sich Rest- und Abfallholz nach und nach und setzt zugleich das darin gebundene CO2 frei, ohne dass damit ein energetischer Nutzen verbunden wäre.
Hinzukommt, dass Heizen mit Holz für viele Saarländerinnen und Saarländer nicht nur Lebensqualität ist, sondern auch ein Stück soziale Notwendigkeit. Mit der Kleinfeuerungsanlagenverordnung
existiert zudem ein vernünftiges und sozialverträgliches Instrument für die Verbesserung der Emissionswerte von Holzheizungen und eine nachhaltige Feinstaubreduzierung. Der Rohstoff Holz als nachhaltige Wärmequelle muss deshalb im Gebäudebestand und im Neubau weiter eingesetzt werden können.

4. Für eine Wärmewende ohne soziale Kälte:

Eine erfolgreiche Wärmewende gelingt nur mit sozialer Stabilität statt mit der Brechstange. Dafür braucht es eine starke Heizungsaustauschprämie, die technologieoffen auf CO2-Reduktion ausgerichtet ist. Die Umstellung auf eine klimaneutrale Heizung soll daher mindestens zur Hälfte gefördert werden. Darüber hinaus müssen finanzschwache Haushalte eine besondere Förderung erhalten. Es muss ausgeschlossen sein, dass Hausbesitzer aufgrund neuer Vorgaben, die sie sich nicht leisten können, zum Verkauf ihres Hauses gezwungen werden.

5. Kommunale Wärmeplanung fördern:

Für eine erfolgreiche Wärmewende ist auch der Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen von entscheidender Bedeutung. Dabei brauchen die Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit und müssen wissen, wann und wie der Netzausbau in ihrer Straße erfolgen wird.
Der Bund muss deshalb gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein Gesamtkonzept für eine kommunale Wärmeplanung, Wärmenetze, Quartierslösungen, Haushülle und Heizungen erarbeiten, das passgenau an den sonstigen Regelungen ansetzt.
Außerdem muss der Bund ausreichend Fördermittel bereitstellen, damit die Kommunen die notwendigen Investitionen in die Wärmenetze rechtzeitig umsetzen können bzw. der Anschluss weiterer
Haushalte an bestehende Netze gefördert wird.

6. Die Energiebilanz von Gebäuden ganzheitlich betrachten:

Für die Energiebilanz ist eine ganzheitliche Betrachtung entscheidend. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen und für energieeffiziente Gebäude muss deshalb eng aufeinander abgestimmt sein. Die Steuerförderung muss zudem ausgeweitet werden und, neben der selbst genutzten Wohnung, bei allen Immobilien greifen. Denn aus Sicht des Klimaschutzes spielt es keine Rolle, ob das Gebäude selbst bewohnt, vermietet oder gewerblich genutzt wird.
Die KfW-Kredite müssen attraktiv und leicht zugänglich sein. Direkte Zuschüsse muss es für Gebäudesanierung und effizienten Neubau geben.

7. Bewährten Emissionshandel zur Erreichung der Klimaziele stärken:

Wo – wie bei der energieintensiven Industrie und Energiewirtschaft – ein Emissionshandel etabliert wurde, werden die Klimaziele effizient erreicht. Das belegt auch das Zweijahresgutachten des Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung. Wir setzen deshalb auch bei Gebäuden auf dieses marktwirtschaftliche Instrument.
Ab 2027 greift ohnehin europaweit ein neuer Emissionshandel bei Wärme und Verkehr. Deshalb muss der Bund kurzfristig ein Konzept erarbeiten, wie die nationale CO2-Bepreisung mit diesem neuen EU-Emissionshandel zusammenwirken kann.
Es braucht einen verlässlichen Rahmen für die CO2-Bepreisung, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sich auf klare Szenarien einstellen und entsprechend investieren können. Es geht dabei um effizienten Klimaschutz, nicht um zusätzliche Einnahmen:
Die durch die CO2-Bepreisung eingenommenen Mittel müssen an Industrie und Haushalte zurückgegeben werden.

Der Landtag des Saarlandes fordert daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine Wärmewende in Deutschland unter Berücksichtigung des vorgenannten 7 Punkte-Kataloges erfolgreich vorangetrieben wird.


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