Samstag, 1. November 2025

AfD-Verbotsdebatte: Warum politische Auseinandersetzung der bessere Weg ist

Die jüngste Pressemitteilung meines Freundes und Kollegen Raphael Schäfer, dem Parlamentarischen Geschäftsführer unserer CDU-Landtagsfraktion bringt es auf den Punkt: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist nicht der richtige Weg. Ich teile diese Einschätzung. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind zu Recht außerordentlich hoch – und derzeit spricht vieles dafür, dass ein solcher Schritt nicht nur scheitern, sondern der AfD politisch sogar nutzen könnte.

Was das Grundgesetz wirklich verlangt

Parteiverbote sind in Deutschland möglich, aber nur unter strengen Bedingungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reicht verfassungsfeindliche Rhetorik nicht aus. Erforderlich ist eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung – und die reale Möglichkeit, diese Ziele auch durchzusetzen. Genau daran scheiterte 2017 das Verbot der NPD: verfassungsfeindliche Ziele ja, aber keine hinreichende „Potentialität“ zur Durchsetzung. Zudem müssen Beweismittel „strikt staatsfrei“ sein (keine V-Leute-Spuren im Kernbeweis). Diese Maßstäbe gelten auch für ein AfD-Verbot. 

Neu ist: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Das ist politisch bedeutsam und erhöht den Druck in der Debatte – ersetzt aber nicht die verfassungsgerichtliche Prüfung. Eine Behördeneinschätzung allein trägt kein Verbot. 
Ein Verfahren würde Jahre dauern, den öffentlichen Diskurs dominieren und der AfD Gelegenheit geben, sich als „Opfer“ staatlicher Repression zu inszenieren. Das warnen nicht nur viele in der Union, sondern auch Historiker und Staatsrechtler, die auf gesellschaftliche Eskalationsrisiken hinweisen. Selbst bei einer Verbotsverfügung wären anschließend zahlreiche Anschlussfragen (Mandatsverlust, Nachfolgeorganisationen, Märtyrer-Narrativ) politisch explosiv.

Der bessere Weg: AfD politisch stellen – Probleme lösen

Statt juristischer Hochrisiko-Manöver braucht es vier Dinge:

  1. Einen konsequenten Rechtsstaat: Verfassungsschutz fachlich stärken, strafbare Hetze und Gewalt konsequent verfolgen – rechtsstaatlich, transparent, gerichtlich überprüfbar. Das ist glaubwürdiger als ein Verbotswunsch ohne belastbare Beweislage.

  2. Politische Lösungen, die Menschen spürbar entlasten: Steuer- und Entbürokratisierungsinitiativen für Mittelstand und Handwerk; verlässliche Energiepreise; wirksame, gesteuerte Migration mit schneller Rückführung bei fehlender Bleibeperspektive; solide innere Sicherheit. Genau hier setzt wir als Union an – und genau das ist die Antwort, nicht die Abkürzung über Karlsruhe. 

  3. Klare Abgrenzung – ohne Taktieren: Keine Kooperation, keine gemeinsamen Initiativen, kein Verwischen der roten Linien. Das dient der eigenen Glaubwürdigkeit – und nimmt der AfD das Normalisierungsnarrativ. 

  4. Demokratieförderung robust halten: Zivilgesellschaftliche Projekte, die extremistische Narrative entlarven, wirken – und werden von der Union im Grundsatz unterstützt. 

Fazit

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD mag auf den ersten Blick attraktiv wirken. Bei näherem Hinsehen ist es juristisch wacklig, politisch riskant und strategisch fragwürdig. Die wehrhafte Demokratie zeigt Stärke, indem sie besser regiert, Probleme löst, Recht durchsetzt – und Extremisten politisch stellt. Genau dafür steht die Union: klare Brandmauer, klare Kante – und vor allem: gute Politik für die Bürgerinnen und Bürger.

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