Mittwoch, 24. Dezember 2025

Fröhliche Weihnachten

Wenn draußen vielleicht sogar noch ein wenig Schnee leise fällt, die Sterne den Himmel erhellen und warmes Licht aus den Fenstern scheint, dann wird spürbar, was Weihnachten ausmacht: Ruhe, Nähe und Zuversicht.

Diese winterlichen Bilder unseres Bürgerhauses und des Habacher Bauernhauses stehen für vieles, was mir am Herzen liegt – für Gemeinschaft, für Begegnung und für den Zusammenhalt vor Ort. Gerade in bewegten Zeiten sind es diese Orte und diese Werte, die uns Halt geben.

Orte, an denen Menschen zusammenkommen, miteinander sprechen, feiern, diskutieren und füreinander da sind.

Weihnachten ist auch eine Zeit des Innehaltens. Eine Gelegenheit, zurückzublicken auf das vergangene Jahr, Dankbarkeit zu empfinden für das, was gelungen ist, und Kraft zu schöpfen für das, was vor uns liegt. Es ist die Zeit, in der wir uns bewusst machen, wie wichtig Respekt, Solidarität und Menschlichkeit sind – im Großen wie im Kleinen.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern des EppelBlog von Herzen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Tage im Kreise Ihrer Familien und Freunde sowie Gesundheit, Zuversicht und Frieden. Möge das neue Jahr Licht, Hoffnung und viele gute Begegnungen bereithalten.

Frohe Weihnachten und alles Gute
Ihr und Euer
Alwin Theobald

Dienstag, 23. Dezember 2025

Naturwiederherstellungsverordnung: Viele offene Fragen – Landtag muss eingebunden werden

Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung ist eines der weitreichendsten umweltpolitischen Regelwerke der vergangenen Jahre. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, große Teile ihrer Land-, Forst-, Gewässer- und Siedlungsflächen nach verbindlichen Vorgaben zu erfassen, zu bewerten und langfristig wiederherzustellen. Bis spätestens September 2026 muss Deutschland hierzu einen nationalen Wiederherstellungsplan bei der EU-Kommission vorlegen.
Was auf europäischer Ebene als Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz gedacht ist, hat ganz konkrete Folgen vor Ort – auch im Saarland.

Mit der EU-Naturwiederherstellungsverordnung greift Europa tief in die Nutzung von Flächen ein – auch dort, wo heute Lebensmittel erzeugt, Wälder bewirtschaftet und Kulturlandschaften erhalten werden. Was als Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz gedacht ist, kann für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Saarland erhebliche Konsequenzen haben.

Gerade in Zeiten wachsender globaler Krisen, unsicherer Lieferketten und steigender Produktionskosten stellt sich eine zentrale Frage: Wie passt eine flächenintensive Naturwiederherstellung zu dem Ziel, die Ernährungssicherheit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit unserer Landwirtschaft zu sichern?

Landwirtschaft darf nicht zum nachgelagerten Thema werden

Im Umweltausschuss des Saarländischen Landtages wurde deutlich, dass die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung bislang vor allem aus fachlich-administrativer Perspektive betrachtet wird. Was dabei bislang zu kurz kommt, ist die agrarpolitische Dimension.
Landwirtschaftliche Flächen machen einen erheblichen Teil der potenziell betroffenen Gebiete aus. Wenn Lebensräume wiederhergestellt, Nutzungen eingeschränkt oder Bewirtschaftungsauflagen verschärft werden, betrifft das unmittelbar die Betriebe vor Ort – Familienbetriebe ebenso wie genossenschaftliche Strukturen.

Umso problematischer ist, dass bislang offen bleibt,

  • welche landwirtschaftlichen Flächen konkret gemeldet werden sollen,

  • welche Bewirtschaftungsauflagen daraus entstehen könnten,

  • ob es praktikable Übergangsregelungen geben wird und

  • wie Einkommensverluste ausgeglichen werden sollen.

Ohne Akzeptanz der Betriebe wird es nicht funktionieren

Naturschutz lässt sich nicht gegen die Landwirtschaft durchsetzen. Er kann nur gemeinsam mit ihr gelingen. Das setzt voraus, dass Betriebe frühzeitig eingebunden werden und Planungssicherheit erhalten.

Wenn Flächen gemeldet werden, ohne dass Eigentümer und Bewirtschafter wissen, was das konkret für sie bedeutet, entsteht Verunsicherung – und genau diese Verunsicherung gefährdet die Bereitschaft zur Mitwirkung.

Deshalb habe ich eine parlamentarische Anfrage gestellt, um unter anderem zu klären,

  • wie Landwirte informiert und beteiligt werden,

  • ob freiwillige Maßnahmen Vorrang haben,

  • und welche Entschädigungs- oder Ausgleichsregelungen vorgesehen sind.

Ernährungssicherheit ist Teil von Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit endet nicht beim Artenschutz. Sie umfasst auch die Fähigkeit, die eigene Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen. Gerade regionale Landwirtschaft ist ein zentraler Baustein von Klima- und Umweltschutz – kurze Wege, gepflegte Kulturlandschaften und hohe Standards.

Wer Natur schützen will, darf die Landwirtschaft nicht schwächen. 
Die Naturwiederherstellungsverordnung darf nicht zu einem bürokratischen Flächenprogramm werden, dessen Folgen erst Jahre später sichtbar werden. Das Saarland braucht eine Umsetzung, die Naturschutz, Landwirtschaft und Eigentumsrechte in Einklang bringt.

Dafür ist Transparenz notwendig – und dafür ist parlamentarische Kontrolle unverzichtbar.
Hier könnt ihr meine entsprechende Parlamentarische Anfrage finden. Sobald die Regierung geantwortet hat, werde ich euch ebenfalls hier in meinem Blog informieren. Sie hat für ihre Antwort Zeit bis Mitte Januar 2026 - also ungefähr einen Monat.


Montag, 22. Dezember 2025

Gewerkschaften sprechen sich für Abschiebehaftanstalt in Lebach aus

Die Frage nach einer eigenen Abschiebehaftanstalt im Saarland gewinnt weiter an Kontur. Der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter (BSJ), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland sowie die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), Landesverband Saarland, sprechen sich gemeinsam für die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt im Saarland aus. Als geeigneten Standort nennen die drei Gewerkschaften die bisherige Jugendarrestanstalt in Lebach.
Hintergrund ist die angekündigte Schließung der Jugendarrestanstalt zum 30. April 2026. Sollte ein Umbau wirtschaftlich vertretbar sein, sehen die Gewerkschaften in Lebach eine sinnvolle Alternative zu den bislang genutzten Abschiebehaftplätzen außerhalb des Saarlandes, etwa in Ingelheim oder Darmstadt.

Klare Zuständigkeiten gefordert

Zugleich machen BSJ, DPolG und DJG deutlich, dass sie bislang nicht in konkrete Planungen eingebunden waren. Unabhängig davon sprechen aus ihrer Sicht zahlreiche sachliche und organisatorische Gründe für den Standort Lebach. Klar ist für die Gewerkschaften jedoch auch: Die Zuständigkeit für Abschiebungshaft liegt im Saarland beim Innenministerium – und daran dürfe sich nichts ändern. Eine zusätzliche dauerhafte Zuständigkeit des Justizvollzugs würde diesen angesichts der bereits bestehenden Belastungen überfordern.

Für die Beschäftigten am Standort Lebach hat die Diskussion besondere Bedeutung. Die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen seien eng mit dem Standort verbunden. Eine personelle Erstausstattung der Abschiebehaftanstalt könne übergangsweise aus dem Justizvollzug erfolgen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass daraus keine Nachteile für den laufenden Betrieb entstehen.

Entlastung für die Polizei

Auch aus Sicht der Polizei sprechen gewichtige Gründe für eine Abschiebehaftanstalt im Saarland. Derzeit binden lange Transporte zu Haftanstalten in anderen Bundesländern erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen. Eine Lösung im Saarland könnte hier sowohl Arbeitszeit als auch finanzielle Mittel einsparen. Gleichzeitig betont die DPolG, dass auch die Polizei an der Belastungsgrenze arbeite. Eine nachhaltige Personallösung sei daher zwingend erforderlich und müsse klar im Innenministerium verortet werden.

Justizielle Vorteile durch Standort Lebach

Die Deutsche Justizgewerkschaft verweist zudem auf die justiziellen Vorteile einer Abschiebehaftanstalt in Lebach. Im Zuge der Gerichtsstrukturreform 2018 wurden Zuständigkeiten gebündelt, um fachliche Expertise zu stärken. Vor diesem Hintergrund sei es sachgerecht, dem unmittelbar angebundenen Amtsgericht Lebach die landesweite Zuständigkeit für Abschiebehaftsachen zu übertragen. Dies würde nicht nur Verfahren bündeln, sondern auch den Gerichtsstandort Lebach nachhaltig stärken.

Kein Schnellschuss, sondern tragfähiges Gesamtkonzept

In ihrem gemeinsamen Fazit betonen BSJ, DPolG und DJG, dass eine Abschiebehaftanstalt in Lebach eine sachlich sinnvolle, organisatorisch effiziente und landespolitisch verantwortungsvolle Lösung für das Saarland sein kann. Voraussetzung sei jedoch ein tragfähiges, ressortübergreifendes Gesamtkonzept, das bauliche, personelle, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.

Ein politischer Schnellschuss wäre aus Sicht der Gewerkschaften der falsche Weg. Ziel müsse eine dauerhaft funktionsfähige und rechtsstaatlich saubere Lösung sein, die weder Justizvollzug noch Polizei zusätzlich strukturell überlastet.

Freitag, 19. Dezember 2025

AKK übernimmt Vorsitz der Konrad-Adenauer-Stiftung: eine starke Wahl für politische Bildung – und ein gutes Signal aus dem Saarland

Am heutigen 19. Dezember 2025 ist eine Personalentscheidung gefallen, die weit über Berlin hinaus Wirkung entfalten wird: Annegret Kramp-Karrenbauer ist in der Mitgliederversammlung zur neuen Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) gewählt worden. Ihr Amtsantritt ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen.
Für mich ist das nicht nur einfach eine Nachricht aus dem politischen Betrieb – es ist auch eine Nachricht mit persönlicher Note. Mit AKK verbindet mich eine lange Zeit der Zusammenarbeit und auch eine Freundschaft. Ich freue mich sehr über diese Wahl und bin überzeugt: Sie ist eine richtig gute Entscheidung.

Warum die KAS so wichtig ist

Die KAS ist eine der zentralen Säulen politischer Bildung und demokratischer Stabilität – national wie international. Mit ihren weltweit 95 Auslandsbüros und Projekten in über 100 Ländern und 18 Politischen Bildungsforen und Regionalbüros in Deutschland ist sie sehr gut aufgestellt, bestens vernetzt und ein Thinktank erster Güte.
Noch im Oktober konnte ich das selbst im Rahmen einer eindrucksvollen Informationsreise und eines wertvollen Austauschs in Marokko erleben.

Zu ihren Aufgaben gehören politische Bildung, die Aufarbeitung und Dokumentation christlich-demokratischer Zeitgeschichte, europäische Einigung, internationale Verständigung, politische Expertise – und nicht zuletzt die Förderung junger Talente (u. a. über Stipendienarbeit). 

Warum AKK dafür besonders geeignet ist

AKK bringt drei Dinge mit, die für die KAS entscheidend sind:

  1. Regierungserfahrung – und zwar auf allen Ebenen.
    Als frühere Ministerpräsidentin des Saarlandes, CDU-Bundesvorsitzende und Bundesverteidigungsministerin kennt sie politische Entscheidungsprozesse nicht nur aus der Theorie, sondern aus der Praxis – mit all den Zielkonflikten, die dazugehören. 

  2. Ein klarer Kompass in Fragen von Verantwortung und Zusammenhalt.
    Wer AKK kennt, weiß: Sie hat ein Gespür dafür, wann es auf Prinzipien ankommt – und wie man Menschen zusammenführt, ohne Unterschiede zu verkleistern. Genau das braucht politische Bildung heute: Orientierung statt Empörung, Debatte statt Lagerdenken.

  3. Eine Stimme mit saarländischem Hintergrund – und bundespolitischer Reichweite.
    Das Saarland hat in AKK immer eine Politikerin gehabt, die Bodenhaftung und Weitblick verbindet. Dass nun ausgerechnet sie eine weltweit tätige Stiftung prägt, ist auch ein Signal: Politische Substanz entsteht nicht nur in den großen Metropolen.

Kontinuität und Erneuerung: der Vorstand als Arbeitsbündnis

Mit der Wahl ist auch der Blick auf die künftige Arbeitsfähigkeit wichtig. Die KAS hat heute außerdem bestätigt: Stellvertretende Vorsitzende bleiben Verena Blechinger-Talcott, Tamara Zieschang und Hermann Gröhe; neu in den Vorstand gewählt wurden u. a. Günter Krings, Angelika Nußberger und Eva Maria Welskop-Deffaa

Das zeigt: Es geht nicht um eine One-Woman-Show, sondern um ein breit aufgestelltes Leitungsteam, das die internationale Arbeit, politische Bildung und Grundsatzfragen zusammenbringen kann.

Was ich mir für die KAS unter AKK wünsche

Ich verbinde mit dieser Wahl drei Hoffnungen:

  • Mehr Brückenarbeit zwischen politischer Bildung und dem, was die Menschen im Alltag bewegt – gerade in ländlichen Räumen.

  • Weiterhin eine Debattenqualität, die sich von der anderer politischer Player insbesondere an den rechten und linken Rändern in wohltuender und vorbildlicher Weise abhebt: weniger Schlagwort, mehr Argument – und mehr Respekt im Streit.

  • Mehr europäische und internationale Verständigung mit klarer Wertebasis: Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat.

Die KAS hat dafür die Strukturen, die Reichweite und die Expertise. Mit AKK bekommt sie nun eine Vorsitzende, die die Themen nicht nur verwaltet, sondern führen kann.

Ich gratuliere Annegret Kramp-Karrenbauer herzlich. Für die Konrad-Adenauer-Stiftung ist das eine starke Wahl – und für die politische Bildungsarbeit in Deutschland ein gutes Zeichen.

Mittwoch, 17. Dezember 2025

SVolt in Heusweiler: Schadensbegrenzung statt Erfolg

Mit der Ankündigung der Landesregierung, das Mietverhältnis mit dem Unternehmen SVolt für das Gebäude in Heusweiler vorzeitig zu beenden, endet ein weiteres Kapitel gescheiterter Wirtschaftspolitik der SPD-Alleinregierung. Von einem Erfolg kann dabei keine Rede sein.

Mein Kollege Dr. Christopher Salm bringt die Situation klar auf den Punkt:

„Die vorzeitige Entlassung von SVolt aus dem Mietvertrag ist der späte Versuch der SPD-Alleinregierung, ein selbst verursachtes wirtschaftliches und kommunikatives Desaster zu beenden.“

Besonders problematisch ist, dass sich SVolt aus einem auf 15 Jahre angelegten Mietvertrag lösen kann, obwohl das Unternehmen über Monate hinweg keine Miete gezahlt hat.

„Dass ein Unternehmen sich aus einem auf 15 Jahre angelegten Mietvertrag freikaufen kann, nachdem es monatelang keine Miete gezahlt hat, ist kein Erfolg kluger Standortpolitik, sondern ein weiteres Eingeständnis ihres Scheiterns“, so Salm.

Die nun vereinbarte Abgeltungszahlung von knapp 30 Millionen Euro wird von der Landesregierung als Schadensbegrenzung dargestellt. Tatsächlich entfallen jedoch rund 10 Millionen Euro allein auf die nachträgliche Begleichung ausstehender Mietzahlungen. Die übrigen 20 Millionen Euro, die bis 2028 gezahlt werden sollen, stehen Landesinvestitionen von fast 100 Millionen Euro gegenüber.

Unklar bleibt weiterhin, ob und wann der Standort erneut vermietet werden kann – und ob dies zu vergleichbaren Konditionen möglich sein wird. Daher fordert die CDU-Fraktion eine genaue Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorgehens:

„Wir wollen unter anderem wissen, ob und inwiefern die vorzeitige Entlassung von SVolt aus dem Mietvertrag und eine heute ungewisse Neuvermietung des Geländes aus Sicht des Landes wirtschaftlicher ist gegenüber dem Ziehen der Sicherheiten für den Ausfall der Mietzahlungen.“

Schwer wiegt zudem der Umgang der Landesregierung mit den Fakten. Über Monate hinweg wurden falsche Angaben zu den ausgebliebenen Mietzahlungen gemacht – bis hin zur Ministerpräsidentin selbst.

„Dieses Verhalten hat das Vertrauen in das Regierungshandeln massiv beschädigt.“

Für die CDU-Fraktion ist klar: Das Thema ist mit der Vertragsauflösung keineswegs erledigt.

„Viele Fragen sind noch offen, und wir verlangen jetzt belastbare, ehrliche Antworten.“

Die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ist kein „gelungener Schadensausgleich“, sondern ein Anfang, weiter aufzuräumen – mit klaren Antworten, ehrlicher Analyse und echter strategischer Neuausrichtung.

Dienstag, 16. Dezember 2025

Landärzte fördern ja – Studienplätze schaffen bleibt Pflicht

Die Landesregierung hat angekündigt, die Fördermittel für Praxisgründungen im ländlichen Raum deutlich zu erhöhen. Dass die Maximalförderung angehoben wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Wer sich heute als Ärztin oder Arzt niederlässt, übernimmt hohe finanzielle, organisatorische und persönliche Verantwortung – insbesondere im ländlichen Raum. Zusätzliche Anreize können hier helfen.

Gleichzeitig muss man klar sagen: Mit höheren Förderbeträgen allein lässt sich der Ärztemangel im Saarland nicht lösen. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Gerade im ländlichen Raum drohen dadurch erhebliche Versorgungslücken.
Die jetzt beschlossene Erhöhung der Förderung darf deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung an einer zentralen Stelle weiterhin hinter einer ganz konkreten Zusage der Ministerpräsidentin zurückbleibt: bei den Studienplätzen für Humanmedizin.

Anke Rehlinger hat beim Jubiläum der Ärztekammer vor wenigen Tagen betont, dass das Saarland mehr Medizinstudienplätze braucht und sie diese auch schaffen wird. Dieses Ziel ist richtig – und überfällig. Der Campus Homburg ist ein leistungsstarker medizinischer Standort mit exzellenter Ausbildung und Forschung. Wer es ernst meint mit der Sicherung der medizinischen Versorgung, muss dort endlich zusätzliche Studienplätze schaffen.

Klar ist: Ohne ausreichend ausgebildeten Nachwuchs greifen alle Förderprogramme ins Leere. Deshalb gilt auch in Richtung Staatskanzlei:
Die richtige Entscheidung, die Landarztförderung zu erhöhen, kann und darf nicht als Ersatz für den notwendigen Ausbau der Medizinstudienplätze dienen. Die Ministerpräsidentin kann sich von diesem Versprechen nicht freikaufen.

Notwendig ist ein echtes Gesamtkonzept:

  • mehr Studienplätze für Humanmedizin am Campus Homburg,
  • eine kluge Verzahnung von Studium, Weiterbildung und regionaler Versorgung,
  • weniger Bürokratie im Praxisalltag,
  • und verlässliche Perspektiven für junge Ärztinnen und Ärzte und ihre Familien.

Die Menschen im ländlichen Raum haben Anspruch auf eine wohnortnahe medizinische Versorgung – nicht irgendwann, sondern dauerhaft. Förderprogramme sind ein wichtiger Baustein. Ohne mehr Studienplätze bleiben sie jedoch ein gut gemeintes, aber unvollständiges Instrument.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Große Chancen für das Saarland – jetzt ist Tempo gefragt

In Berlin ist vergangene Woche ein wichtiger Schritt getan worden: Der Koalitionsausschuss hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Verkehrsprojekte künftig schneller, einfacher und rechtssicherer planen und umsetzen zu können. Für das Saarland ist diese Entscheidung von außerordentlicher Bedeutung.

Seit Jahren erleben wir, dass dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen an überlangen Planungs- und Genehmigungsverfahren scheitern oder sich endlos verzögern. Die nun geplante Einstufung deutlich mehrerer Verkehrsprojekte als „von überragendem öffentlichen Interesse“ markiert deshalb einen echten Paradigmenwechsel. Sie schafft die Grundlage dafür, dass Straßen- und Schienenprojekte nicht weiter in Aktenordnern stecken bleiben, sondern tatsächlich gebaut werden.

Durchbruch bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken

Besonders positiv ist die geplante Erleichterung bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken zu bewerten. Künftig soll für Elektrifizierungen bis zu einer Länge von 60 Kilometern keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich sein. Das ist ein echter Durchbruch.

Damit wird der Umstieg von Diesel- auf elektrische Traktion deutlich beschleunigt – ein Gewinn für den Klimaschutz, für die Qualität des Bahnverkehrs und für alle, die täglich auf eine zuverlässige und moderne Mobilität angewiesen sind. Gerade für ein Flächenland wie das Saarland mit vielen Pendlerinnen und Pendlern bietet diese Regelung enorme Chancen.

Gesetz muss zügig kommen – Verzögerungen wären fatal

Jetzt kommt es darauf an, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Anfang 2026 vorgelegt und anschließend zügig verabschiedet wird. Jede weitere Verzögerung wäre ein falsches Signal – an die Wirtschaft, an die Beschäftigten, an die Regionen, die seit Jahren auf bessere Verkehrsverbindungen warten.

Klare Erwartungen an die saarländische Landesregierung

Gleichzeitig richte ich einen klaren Appell an die saarländische Landesregierung und insbesondere an Verkehrsministerin Berg:
Dieser Kurs muss im Bundesrat aktiv unterstützt werden. Vor allem aber muss das Saarland im eigenen Verantwortungsbereich endlich mehr Tempo vorlegen.

Die geplanten Beschleunigungen auf Bundesebene nehmen der SPD-Alleinregierung jede Ausrede für wenig ambitionierte Zeitpläne. Wer schnelle Verfahren fordert, muss sie auch selbst umsetzen.

Bahnreaktivierungen brauchen endlich Dynamik

Gerade bei der Reaktivierung von Bahnstrecken im Saarland erwarte ich deutlich mehr Dynamik. Planungen müssen gestrafft, Prioritäten klar benannt und Projekte so vorbereitet werden, dass sie sofort von den neuen bundesrechtlichen Erleichterungen profitieren können. Jahrelange Vorlaufzeiten, Prüfaufträge ohne Ergebnis und unverbindliche Perspektiven reichen nicht mehr aus.

Fazit: Berlin macht den Weg frei – Saarbrücken muss folgen

Die Lage ist eindeutig:
Wer mehr Bahn will, muss schneller planen, schneller entscheiden und schneller umsetzen. Berlin macht jetzt den Weg frei. Die saarländische Landesregierung darf dabei nicht länger auf der Bremse stehen.

Für das Saarland bietet das Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine große Chance – nutzen wir sie.

Samstag, 13. Dezember 2025

Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Große Chance für die Wärmewende – auch im Saarland

Mit dem jüngsten Beschluss des Deutschen Bundestages zum Geothermie-, Wärmepumpen- und Wärmespeicher-Beschleunigungsgesetz wurde ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Wärmewende auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen und damit den Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung spürbar zu beschleunigen.
Als umwelt- und klimaschutzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion begrüße ich diesen Schritt ausdrücklich – gerade auch mit Blick auf die Chancen, die sich daraus für das Saarland ergeben.


Wärmewende braucht Tempo – aber auch Verlässlichkeit

Der größte Hebel des Gesetzes liegt in der klaren politischen Priorisierung:
Geothermieanlagen, große Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen werden nun als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft. Das erleichtert Abwägungen, beschleunigt Verfahren und schafft Investitionssicherheit – ein entscheidender Punkt, wenn wir die Wärmewende nicht nur diskutieren, sondern tatsächlich umsetzen wollen.

Zugleich ist wichtig: Beschleunigung darf nicht zu Lasten von Sicherheit, Umwelt- und Trinkwasserschutz gehen. Genau hier wurden im parlamentarischen Verfahren auf Initiative von CDU/CSU wichtige Nachschärfungen vorgenommen – etwa bei Haftungsfragen und der finanziellen Absicherung möglicher Berg- oder Bohrschäden. Das stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und ist eine Grundvoraussetzung für Akzeptanz vor Ort.

Was bedeutet das konkret für das Saarland?

Gerade für ein industriell geprägtes Flächenland wie das Saarland eröffnen sich durch die neuen Regelungen echte Perspektiven:

1. Geothermie als stabile Wärmequelle
Geothermie ist grundlastfähig, wetterunabhängig und langfristig verfügbar. Für kommunale Wärmenetze, Industrie- und Gewerbestandorte oder größere Wohnquartiere kann sie eine tragende Säule der Wärmeversorgung werden. Die beschleunigten Verfahren erleichtern es nun auch kleineren Ländern wie dem Saarland, entsprechende Projekte überhaupt in Angriff zu nehmen.

2. Wärmespeicher und Netze als Rückgrat der kommunalen Wärmeplanung
Viele saarländische Kommunen stehen aktuell vor der Aufgabe, ihre Wärmeplanung neu aufzustellen. Wärmespeicher und Wärmeleitungen sind dabei unverzichtbar. Dass diese nun planungsrechtlich gestärkt und Verfahren gestrafft werden, ist ein klarer Vorteil für Städte und Gemeinden – insbesondere dort, wo bestehende Infrastruktur umgebaut oder erweitert werden muss.

3. Abwasserwärme: Ein bislang unterschätztes Potenzial
Ein besonders spannender Punkt für das Saarland ist die stärkere Fokussierung auf Abwasserwärme. In unseren Kanalnetzen und Kläranlagen steckt ein enormes, bislang kaum genutztes Wärmepotenzial. Die Aufforderung des Bundestages an die Bundesregierung, hierfür ein eigenes Beschleunigungsgesetz und konkrete Ausbauziele vorzulegen, eröffnet gerade für kommunale und regionale Energieversorger neue Möglichkeiten.

4. Stärkung regionaler Wertschöpfung
Der Ausbau von Geothermie, Wärmenetzen und Speichern schafft Arbeitsplätze vor Ort – im Handwerk, im Anlagenbau, bei Planungsbüros und kommunalen Unternehmen. Gerade im Strukturwandel ist das ein Aspekt, den wir nicht unterschätzen dürfen.

Trinkwasserschutz bleibt zentral

Für das Saarland mit seinen sensiblen Wasserschutzgebieten ist klar:
Der Schutz unseres Trinkwassers hat oberste Priorität. Dass der Bundestag die Bundesregierung verpflichtet hat, die Auswirkungen von Geothermievorhaben in Trinkwasserschutzzonen systematisch zu evaluieren und transparent zu berichten, ist ein wichtiges Signal. Hier wird es auch auf die Umsetzung durch Länder und Behörden ankommen. Schnelligkeit darf niemals Vorrang vor Sicherheit haben.

💧 Abwasserwärme in Illingen – Vorbild im Saarland, aber ohne klare Landesförderung

Ein besonders spannendes Beispiel dafür, wie die Wärmewende direkt vor Ort funktionieren kann, liefert die Gemeinde Illingen (Saar). Dort hat das kommunale Gaswerk Illingen als erstes Versorgungsunternehmen im Saarland erfolgreich einen Abwasserwärmetauscher in einen neuen Abwassersammler integriert. Mit rund 800 kW Leistung soll dieser künftig das Rathaus, die Kulturhalle Illipse, mehrere Kindertagesstätten und weitere Gebäude klimaneutral beheizen – ein wegweisendes Projekt für die lokale Wärmeversorgung. 

Dieses Projekt ist technisch bemerkenswert: Aus dem Abwasser wird thermische Energie genutzt, um nachhaltige Wärme bereitzustellen – unsichtbar im Kanal integriert und mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung. 

Was zeigt das Projekt?

  • Kommunale Akteure können Abwasserwärme schon heute wirtschaftlich und klimaschonend nutzen. 

  • Die Technologie verbindet lokale Ressourcen mit kommunaler Wärmeversorgung – gerade für kleine und mittlere Gemeinden ein bedeutender Vorteil. 

Herausforderung: Landesförderung
Trotz dieser Vorreiterrolle ist derzeit keine gezielte Landesförderung speziell für Abwasserwärmeprojekte im Saarland erkennbar, die über allgemeine energetische Förderprogramme hinausgeht. Landesprogramme wie die Saarland-Förderrichtlinien unterstützen in der Regel energetische Sanierung, Energieeffizienz oder klassische erneuerbare Energien, etwa Solarthermie oder Wärmepumpen im Gebäudebereich – aber keine maßgeschneiderten Zuschüsse oder Zuschussprogramme für Abwasserwärmenutzung als Infrastrukturprojekt

Das bedeutet:
Illingen und ähnliche Projekte realisieren solche innovativen Ansätze bislang weitgehend ohne spezifische Unterstützung seitens des Landes, sondern auf Basis kommunaler Initiative, Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsverband Saar (EVS) und eigenen Investitionen der kommunalen Energieversorger. 

Gerade vor dem Hintergrund der beschlossenen Beschleunigungsgesetze auf Bundesebene und der steigenden Bedeutung von Abwasserwärme als erneuerbare Energiequelle wäre es ein starkes politisches Signal, wenn das Saarland eine eigene Förderlinie für solche Projekte entwickeln würde – etwa im Rahmen der bestehenden Klima- und Infrastrukturprogramme. Das Saarland kann damit nicht nur Vorreiterprojekte honorieren, sondern auch weitere Kommunen und Energieversorger aktiv ermutigen und unterstützen.

Fazit

Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ist kein Allheilmittel – aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es bringt mehr Tempo in die Wärmewende, schafft neue Möglichkeiten für Kommunen und Länder und setzt zugleich auf notwendige Schutzmechanismen.
Für das Saarland gilt nun: Chancen aktiv nutzen, Projekte klug planen und die Menschen frühzeitig mitnehmen.
Als CDU-Landtagsfraktion werden wir diesen Prozess konstruktiv, kritisch und verantwortungsvoll begleiten – mit dem klaren Ziel, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zusammenzudenken.

Donnerstag, 11. Dezember 2025

Gesundheitspolitik dient den Menschen - Daseinsvorsorge muss wieder in den Mittelpunkt rücken

Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und gesundheitspolitischer Sprecher habe ich gestern im Plenum des Saarländischen Landtages die wesentlichen gesundheitspolitischen Herausforderungen des Saarlandes klar benannt und den Gesundheitshaushalt der Landesregierung kritisch eingeordnet.
Im Mittelpunkt meiner Rede standen der zunehmende Ärztemangel, die nach wie vor in höchstem Maße intransparente Krankenhausplanung sowie die zuletzt völlig missratene Kommunikation des Gesundheitsministeriums im Zusammenhang mit der Marienhaus-Klinik auf dem Kohlhof.


Ärztemangel: Die Versorgungslage ist bereits lückenhaft

Entweder hatte die noch amtierende Ministerpräsident gestern während der Debatte um die Gesundheitspolitik gerade was anderes wichtiges zu tun - oder sie hat sich einfach nur gedrückt. Denn nachdem sie in der Ärztekammer großspurig angekündigt hat, jetzt doch mehr Studienplätze der Humanmedizin am Campus Homburg schaffen zu wollen, ist nun ihr Schweigen groß. Andere mussten für sie zurückrudern, verkünden es sei doch alles nicht so gemeint gewesen und ohnehin hätten ja alle Anwesenden das bestimmt missverstanden.
Aber dass Rehlinger immer abtaucht, wenn's kritisch wird, kennt man mittlerweile: Ob es um die SPD-Affären in Wadgassen oder Neunkirchen geht, um fehlende Mietzahlungen von SVOLT oder andere unschöne Dinge: die Ministerpräsidentin schweigt.

In meiner Rede habe ich ungeachtet dessen erneut deutlich gemacht, dass der Ärztemangel im Saarland längst Realität ist und nicht erst in einigen Jahren auftreten wird. Schon heute ist unübersehbar:

  • Hausärzte finden keine Nachfolger,

  • Wartezeiten bei Fachärzten wachsen,

  • Notaufnahmen geraten an ihre Kapazitätsgrenzen,

  • und in den Kliniken fehlen Ärztinnen und Ärzte in nahezu allen Bereichen.

Die Landesregierung verweist gerne darauf, das Saarland bilde „pro Kopf“ mehr Medizinstudierende aus als jedes andere Bundesland. Diese Statistik mag stimmen – löst aber nicht das Versorgungsproblem.

Denn entscheidend ist:

Statistik heilt keinen einzigen Patienten. Entscheidend ist die reale Versorgung – und die ist lückenhaft.
Und es geht nicht um Tabellenplätze, sondern darum, ob im ländlichen Raum nächste Woche ein Hausarzt da ist oder nicht.

Ich habe daher erneut betont, dass aus Sicht der CDU zusätzliche Medizinstudienplätze im Saarland notwendig sind. Andere Bundesländer handeln bereits – das Saarland darf hier nicht hinterherstehen.


Eine gute Krankenhausplanung muss die Menschen überzeugen

Als gesundheitspolitischer Sprecher war mir wichtig, den Blick auch auf die strukturellen Herausforderungen der saarländischen Krankenhauslandschaft zu lenken. Gerade in dieser Transformationsphase bräuchte es mehr denn je Klarheit und Transparenz - aber es scheint, als koche der zuständige Minister weiter lieber sein eigenes Süppchen und gefiele sich in der Rolle des
Großen Dealmakers.
Damit gefährdet die Landesregierung jedoch das Vertrauen aller Beteiligten.

Als CDU-Fraktion haben wir Abänderungsanträge eingebracht, mit denen wir die Investitionsmittel für die saarländischen Krankenhäuser um jeweils 10 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027 erhöhen wollen. Diese Gelder werden benötigt, um dringend notwendige Beschaffungen zur Qualitätssicherung zu ermöglichen und die Kliniken überhaupt arbeitsfähig zu halten, bis die Krankenhausstrukturreform greift.
Die SPD-Mehrheitsfraktion hat dies bedauerlicherweise abgelehnt.


Kohlhof: Ein Kommunikationsversagen mit Folgen

Ein besonders eindrückliches Beispiel für die problematische Kommunikationskultur der Landesregierung ist die Situation rund um die Marienhaus-Klinik auf dem Kohlhof.

In meiner Rede habe ich nochmals klar herausgestellt, dass der Gesundheitsminister mit einem vorschnell präsentierten „Zukunftsszenario“ den Eindruck eines bereits gefällten Beschlusses erweckt hat – und damit massive Verunsicherung ausgelöst wurde.
Nur wenige Tage später musste der Träger richtigstellen, dass weder Entscheidungen getroffen noch Varianten belastbar geprüft waren. Genau dieses Vorgehen – Schlagzeilen statt Substanz – führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei Beschäftigten, Kommunen und betroffenen Familien.

Ich habe betont, dass Gesundheitspolitik Vertrauenspolitik ist und dass dieses Vertrauen durch falsche oder unvollständige Kommunikation nicht verspielt werden darf.


Meine konkreten Forderungen zusammengefasst:

  • Wir brauchen zusätzliche Medizinstudienplätze, damit die Versorgung langfristig gesichert ist.

  • Wir brauchen eine transparente und verlässliche Krankenhausplanung, die Betroffene frühzeitig einbindet.

  • Wir brauchen mehr Investitionen in die Kliniken, damit diese nicht schon kollabieren, bevor die Strukturreform umgesetzt ist.

  • Und wir brauchen eine klare, ehrliche und verantwortungsvolle Kommunikation, insbesondere in sensiblen Situationen wie am Kohlhof.





Mittwoch, 10. Dezember 2025

A8: Erste Brückenhälfte der neuen Kasbruchtalbrücke wird in Betrieb genommen - mit vorübergehenden Verkehrseinschränkungen muss gerechnet werden.

Der Ersatzneubau der Kasbruchtalbrücke auf der Autobahn A8 schreitet voran — und in Kürze wird der Verkehr auf die erste neue Brückenhälfte (Richtung Luxemburg) umgelegt. Das teilt die Autobahn GmbH (Niederlassung West) in ihrer aktuellen Pressemitteilung mit. Kurzzeitig kann es dabei zu Einschränkungen im Straßenverkehr auf der A8 kommen.

🔹 Was passiert?

  • Zwischen den Anschlussstellen (AS) Wellesweiler (25) und Neunkirchen-Oberstadt (24) wird der Verkehr in Richtung Luxemburg künftig über die neue Hälfte der Kasbruchtalbrücke geführt.

  • Für die Umlegung der Verkehrsführung werden ab Donnerstag, dem 11.12.2025 (ca. 08:00–13:30 Uhr), vorbereitende Arbeiten mit einspuriger Verkehrsführung durchgeführt.

  • Eine Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Luxemburg ist geplant von Freitag, 12.12.2025, 20:00 Uhr bis Sonntag, 14.12.2025, ca. 10:00 Uhr. Danach wird der Verkehr über die neue Brückenhälfte geleitet.

In der Folge beginnt der Rückbau der alten Brückenhälfte (RB Luxemburg), und später – nach Umbauten – auch der Neubau der zweiten Hälfte (RB Pirmasens). Die endgültige Verkehrsführung mit zwei Fahrstreifen je Richtung auf der neuen Brücke ist für die darauffolgenden Monate geplant. 


🛠 Hintergrund: Der große Umbau der A8 im Neunkirchener Raum

Der Ersatz der Kasbruchtalbrücke ist Teil eines groß angelegten Projekts: der Grundhafte Erneuerung der A8 zwischen Neunkirchen-Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen. In diesem Zusammenhang werden Fahrbahn, Entwässerung, zahlreiche Brückenbauwerke und Lärmschutzanlagen umfassend erneuert. 

  • Gesamtlänge: etwa 6 km Ausbauabschnitt. 

  • Investitionsvolumen: ca. 136 Millionen Euro.

  • Baubeginn: Februar 2022. Voraussichtliches Fertigstellungsjahr: 2031. 

Darüber hinaus umfasst das Projekt unter anderem: Neubauten von Brücken (u.a. auch der benachbarten Landertalbrücke), neue bzw. erhöhte Lärmschutzwände, modernisierte Entwässerungs- und Rückhalteanlagen sowie landschaftspflegerische Maßnahmen z. B. im Bereich Wasserschutzgebiete. 

Auch für die Anwohner in betroffenen Gebieten — z. B. Furpach, Wellesweiler, Neunkirchen und Umgebung — soll der Lärm durch neue Schallschutzwände reduziert werden. 


✅ Was bedeutet das für Verkehrsteilnehmer — und was sollte man jetzt wissen?

  • In der Zeit vom 12.–14. Dezember kann es in Richtung Luxemburg zu Vollsperrungen und Umleitungen kommen — am besten vor Fahrtantritt informieren (Radio, Navigationsdienste).

  • Nach der Umlegung wird der Verkehr zunächst eintstreifig über die neue Brückenhälfte geführt — mit Einschränkungen ist also vorerst zu rechnen.

  • Die Umleitungen führen unter anderem über die L 114 / Limbacher Straße / Zweibrücker Straße durch Furpach zur AS Neunkirchen-Oberstadt.

Für Pendler und Anwohner in der Region heißt das konkret: rechtzeitig losfahren, Umleitungen einplanen, auf Live-Verkehrsmeldungen achten — und sich auf mittelfristig deutlich bessere Verkehrsverhältnisse freuen.


🔭 Ausblick

  • Im Frühjahr 2026 steht der Abriss der alten Brückenhälfte (RB Luxemburg) an und danach der Neubau der zweiten Hälfte — bis dahin bleibt die neue erste Hälfte unter Verkehr. 

  • Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Strecke vierstreifig mit durchgehenden Standstreifen und moderner Infrastruktur zur Verfügung stehen — mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Verkehrsführung. => Ein echter Gewinn für die Region.

Montag, 8. Dezember 2025

Wärmeplanung im Saarland: Warum wir jetzt Klarheit und echte Unterstützung brauchen

Mit meiner aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 17 / 1910) möchte ich von der Landesregierung wissen, wie weit unsere Städte und Gemeinden bei der kommunalen Wärmeplanung tatsächlich sind. Denn eines ist klar: Die Wärmewende entscheidet sich nicht in Berlin, sondern bei uns vor Ort.

Warum Wärmeplanung so wichtig ist

Die kommunale Wärmeplanung beantwortet zentrale Fragen für alle Bürgerinnen und Bürger:

  • Wie heizen wir in Zukunft – und zu welchen Kosten?

  • Kommt ein Wärmenetz in meine Straße?

  • Welche Lösungen sind für mein Haus langfristig sinnvoll?

Damit das gelingt, hat der Bund klare Vorgaben gemacht, und das Saarland hat mit dem Wärmeplanungsumsetzungsgesetz (WPUG) die landesrechtliche Grundlage geschaffen. Doch ein Gesetz allein reicht nicht:
Die Kommunen brauchen Unterstützung – fachlich, organisatorisch und finanziell.

Andere CDU-geführte Länder machen vor, wie es geht

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, wie Wärmeplanung erfolgreich unterstützt werden kann:

  • Schleswig-Holstein hat ein eigenes Wärmekompetenzzentrum aufgebaut. Dort bekommen Kommunen Beratung, Daten, Leitfäden und konkrete Hilfen bei Ausschreibungen.

  • Hessen verteilt die Bundesmittel transparent an die Kommunen und ergänzt sie durch eigenes Landesgeld – damit das Geld wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird.

  • Nordrhein-Westfalen stellt digitale Werkzeuge und Fortbildungen bereit, mit denen Mitarbeitende in den Rathäusern die komplexe Aufgabe professionell bewältigen können.

Diese Beispiele zeigen: Die CDU setzt überall auf Unterstützung statt Überforderung.

Was bedeutet das für das Saarland?

Auch bei uns stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen: Daten sammeln, Bestände analysieren, Potenziale bewerten, Beteiligungsprozesse organisieren – das ist für viele Gemeinden ohne Hilfe kaum zu stemmen.

Mit meiner Kleinen Anfrage möchte ich daher klären:

  • Welche Kommunen haben bereits mit der Wärmeplanung begonnen?

  • Welche Fördermittel sind geflossen – und reicht das aus?

  • Welche Unterstützung bietet das Land konkret an?

  • Plant die Landesregierung ähnliche Angebote wie andere erfolgreiche Bundesländer?

Denn aus Sicht der CDU ist eindeutig:

1. Die Kommunen dürfen nicht allein gelassen werden.

Nur mit kompetenter Begleitung können Wärmepläne entstehen, die den Menschen wirklich helfen.

2. Bundesmittel müssen bei den Städten und Gemeinden ankommen.

Geld, das für Wärmeplanung gedacht ist, darf nicht im Landeshaushalt versickern.

3. Wir brauchen auch im Saarland ein „Wärmekompetenzzentrum“.

Ein zentraler Ansprechpartner würde Kommunen massiv entlasten.

Fazit: Wärmewende gelingt nur mit starken Kommunen

Die Wärmewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Handwerk und Wohnungswirtschaft brauchen Planungssicherheit. Dazu gehört eine klare Linie des Landes und echte Unterstützung für die Rathäuser – nicht zusätzliche Bürokratie.

Mit unserer Kleinen Anfrage schaffen wir Transparenz und setzen ein deutliches Zeichen:

Die CDU im Saarland will eine Wärmewende, die machbar, bezahlbar und gut geplant ist. Dafür müssen wir unsere Städte und Gemeinden stärken – nicht überfordern.

Freitag, 5. Dezember 2025

Photovoltaik auf Landesliegenschaften: Warum das Umweltministerium selbst vorangehen muss

Mit meiner aktuellen Landtagsanfrage zur Nutzung von Photovoltaik auf den Liegenschaften des saarländischen Umweltministeriums möchte ich eines deutlich machen: Die Energiewende gelingt nur, wenn diejenigen, die sie politisch einfordern, sie auch selbst konsequent vorleben.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) verwaltet – gemeinsam mit seinen nachgeordneten Behörden und Landesbetrieben – eine große Zahl an Gebäuden, Freiflächen, Dachflächen und Parkplätzen. Genau diese Flächen bieten enormes Potenzial, um erneuerbare Energien im Saarland weiter auszubauen und den eigenen Energiebedarf klimafreundlich zu decken.

Warum ich nachfrage – und warum es wichtig ist

Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion. Wenn die Landesregierung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen erwartet, in Photovoltaik zu investieren, dann muss sie auch selbst zeigen, wie es geht.

Mit der Anfrage möchte ich Transparenz schaffen:

  • Welche Gebäude und Flächen gehören überhaupt zum Verantwortungsbereich des Ministeriums?

  • Wie viel davon eignet sich grundsätzlich für Photovoltaik?

  • Wo wurde bereits gehandelt – und wo nicht?

  • Warum werden bestehende Potenziale bisher nicht ausgeschöpft?

Diese Fragen sind entscheidend, um zu verstehen, wie ernst das Umweltministerium seine eigenen energiepolitischen Ansprüche tatsächlich nimmt.

Potenziale erkennen – und endlich nutzen

Dass die Landesverwaltung große Flächen besitzt, ist unstrittig. Doch erst durch eine systematische Erfassung wird sichtbar, wie viel Photovoltaik dort eigentlich möglich wäre. Von Dachflächen über Parkplätze bis zu Freiflächen wie Grün- oder Ausgleichsflächen – überall könnte Sonnenstrom erzeugt werden.

Umso wichtiger ist die Frage, die ich der Landesregierung stelle: Welcher Anteil dieser Flächen wird bereits genutzt, welche werden geplant – und warum bleibt der Rest ungenutzt?

Gerade als Umweltministerium sollte das MUKMAV hier den Maßstab setzen, statt hinterherzuhinken. Jede ungenutzte Fläche bedeutet auch eine verpasste Chance:

  • für mehr Klimaschutz,

  • für geringere Energiekosten,

  • für mehr Unabhängigkeit von konventionellen Energieträgern.

Klimapolitik beginnt nicht auf dem Papier, sondern auf dem eigenen Dach

Die Antwort der Landesregierung wird zeigen, ob das Ministerium das Thema ernsthaft und strukturiert angeht – oder ob es bei politischen Appellen bleibt, während große Potenziale brachliegen.

Wer die Energiewende gestalten will, muss sie vorleben.
Gerade ein Umweltministerium darf hier nicht Beobachter sein, sondern muss Motor sein.

Ich werde im EppelBlog weiter über die Ergebnisse berichten – und natürlich auch darüber, was sich nach dieser Anfrage politisch bewegen lässt.