Als kinderschutzpolitischer Sprecher unserer CDU-Landtagsfraktion habe ich mich in den zurückliegenden beiden Tagen im Rahmen unserer diesjährigen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU- und CSU-Fraktionen in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie dem Berliner Abgeordnetenhaus in Hamburg getroffen, um über die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz zu beraten. Mit einem einstimmigen Votum haben wir länderübergreifend im Anschluss an unsere Tagung eine Resolution beschlossen, mit der wir ein Zeichen für den Kinderschutz setzen.
Wir fordern in unserer Resolution zum einem eine auskömmliche und sichere Finanzierung der Kinderschutzambulanzen, zum anderen muss endlich auch die Speicherung von Identifizierungsdaten ermöglicht werden, um die Täterinnen und Täter überführen und Kinder aus schlimmsten Situationen befreien zu können.
Sichere und auskömmliche Finanzierung der Kinderschutzambulanzen!
Kinderschutzambulanzen sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem für die Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexualisierter Gewalt. Sie müssen entsprechend gestärkt werden, denn bislang ist nicht gesichert, dass die Ärztinnen und Ärzte für ihre Arbeit und den hohen Aufwand in den Kinderschutzambulanzen auch angemessen entlohnt werden. Um der Schwere der zugrundeliegenden Taten, wie einem Missbrauch oder Gewalt gegen Kinder Rechnung zu tragen und den hohen Aufwand bei der Behandlung dieser Fälle in den Kinderschutzambulanzen entsprechend zu vergüten, fordern wir daher bundesweit einheitliche Zusatzentgelte sowie eine Erhöhung der Regelfinanzierung bei Behandlungen in Kinderschutzambulanzen, indem Abrechnungsmodalitäten im ambulanten und stationären Bereich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Kinderschutz darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern.Kinderschutz darf genauso wenig an falsch verstandenem Datenschutz scheitern!
Auch wenn es ein großer Erfolg unserer Strafverfolgungsbehörden ist, dass das Dunkelfeld in den vergangenen Jahren immer weiter aufgehellt werden konnte, zeigen die Zahlen aber auch, dass wir uns nach wie vor großen Herausforderungen gegenüber sehen und nicht nachlassen dürfen. Ein besonderer Fokus der Kriminalitätsbekämpfung liegt auf Abbildungen (z.B. Bilder oder Videos) von sexuell missbrauchten Kindern/Jugendlichen, die tausendfach im Internet geteilt werden. Oftmals stellen die IP-Adressen und Port bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs den wichtigsten Ermittlungsansatz dar.
Unsere Strafverfolgungsbehörden sind daher dringend auf die Speicherung von Identifizierungsdaten angewiesen, um schwerste Straftaten wie die Verfolgung von sexuellem Missbrauch wirksam und effektiv aufklären zu können. Die anhaltende Weigerung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Ampel-Regierung ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht der minderjährigen Opfer und all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Wir fordern, die Möglichkeiten, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von Identifizierungsdaten gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine rechtssichere Speicherung der Identifizierungsdaten, um den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Hierfür werden wir uns einsetzen. Damit wir endlich einen wirksameren Schutz unserer Kinder im digitalen Raum erreichen.“
Besuch und Austausch im Childhood-Haus Hamburg
Neben einem Besuch des Childhood-Haus Hamburg am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf standen auch ein Fachgespräch mit Frau Dr. Katharina Ketteler, Leiterin der Kinderschutzambulanz im St.-Clemens-Hospital in Geldern, zur Finanzierung von Kinderschutzambulanzen sowie ein Austausch mit dem Direktor des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, Herrn Ingo Wünsch, zu den aktuellen Herausforderungen bei der Verfolgung von Tatverdächtigen im Bereich sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auf dem Programm.