Mittwoch, 4. Januar 2023

Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion am 5./6. Januar in Tholey

In meinem ersten Blogpost im neuen Jahr hatte ich es ja bereits kurz angeschnitten: Unsere CDU-Landtagsfraktion kommt morgen und übermorgen, dem 05. und 06. Januar 2023 zu unserer Jahresauftaktklausur in der Abtei Tholey zusammen. Neben der allgemeinen Jahresplanung werden wir uns als Themenschwerpunkt mit den außen- und innenpolitischen Folgen angesichts der veränderten Weltlage befasssen, die sich insbesondere infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ergeben haben.
Unter der Überschrift „Konflikt der Systeme – Demokratien vs. autokratische Staaten“ werden wir die sich daraus ergebenden Herausforderungen für Deutschland und Europa intensiv diskutieren und abschließend unsere zentralen Positionierungen in der „Tholeyer Erklärung“ zusammenfassen und beschließen.
Auf der Tagesordnung steht zudem die Beratung und Diskussion mit hochkarätigen Gesprächspartnern. 

Am Donnerstag wird zunächst David McAllister MdEP, Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten im Europäischen Parlament sowie Vizepräsident der Europäischen Volkspartei (EVP), zu Gast sein.
Anschließend folgt eine Diskussion mit einer Delegation der Iranischen Bürgerinitiative Saar sowie Künstlerinnen aus dem Iran.
Als weitere Gesprächspartnerin nimmt die frühere saarländische Ministerpräsidentin und Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer an der Klausurtagung teil.

„Deutschland und Europa werden derzeit wie selten zuvor herausgefordert, von innen wie von außen", machte Stephan Toscani, der Vorsitzende unserer CDU-Landtagsfraktion bereits vor der Klausur deutlich. Er ergänzte: "Der brutale Angriff Russlands gegen die Ukraine oder die zunehmenden Bestrebungen Chinas, die internationale Ordnung nach eigenen Vorstellungen zu prägen, verdeutlichen dies. Unser Staat wird aber auch von innen heraus bedroht, wie etwa die Pläne einer Gruppe sogenannter Reichsbürger für einen Staatsstreich gezeigt haben. Diesen Herausforderungen müssen und werden wir uns entschieden annehmen. Ich freue mich deshalb auf intensive Beratungen zum Jahresauftakt mit unserer Fraktion und unseren hochkarätigen Gästen.“


Timo Flätgen neuer Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion

Timo Flätgen ist seit dem 1. Januar neuer Pressesprecher sowie Leiter Kommunikation und Strategie der CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes. 

Vor seinem Wechsel war Timo seit Juli 2022 Referatsleiter für Digitale Netzwerkbildung und Innovationsförderung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation Digitales und Energie, nachdem er infolge der Ressortverschiebungen nach der Landtagswahl von der Position als stellvertretender Leiter der Grundsatz- und Digitalisierungsabteilung in der Staatskanzlei dorthin wechseln musste.
Von Ende 2010 bis Anfang 2020 war Timo Flätgen für unseren CDU-Landesverband tätig, unter anderem seit 2014 als Landesgeschäftsführer. 

Der Vierzigjährige verfügt über einen Hochschulabschluss in Literaturwissenschaft und Geschichte. Im Anschluss an sein Studium absolvierte er 2009 zunächst ein Volontariat in der Pressestelle der Staatskanzlei des Saarlandes, bevor er als Referent in der dortigen Grundsatzabteilung tätig war.

Ich bin mir sicher, dass ich mit Timo sehr gut zusammenarbeiten werde und teile die Ansicht von Stephan Toscani, dass er eine wichtige Verstärkung für unsere gemeinsame Arbeit in der CDU-Landtagfraktion sein wird: „Mit seiner Erfahrung, Tatkraft und Expertise insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Konzeption und Digitalisierung ist er eine große Bereicherung für uns“, so Stephan Toscani.

Ungeachtet dessen wird mir persönlich aber auch seine Vorgängerin Sarah Joseph sehr fehlen. In den vergangenen Jahren habe ich sehr vertrauensvoll und freundschaftlich mit ihr zusammengearbeitet, nun hat sie ihr beruflicher Weg zum Verband der Saarhütten geführt - und damit in einen Bereich, dessen Weiterentwicklung für unser Saarland von enormer Bedeutung ist und der vor großen Herausforderungen steht.
Ich wünsche Sarah auch an dieser Stelle noch einmal Gute und viel Erfolg in ihrer neuen, verantwortungsvollen Tätigkeit. 
Vielen Dank für die zurückliegende Zeit, liebe Sarah! 
Es hat Spaß gemacht, mit dir zusammenzuarbeiten! 


Geh- und Radweg Habach - Eiweiler "frühestens 2025" - immerhin aber auch Verkehrsberuhigung am Ortseingang geplant

Auf Antrag unserer CDU in Habach hat der Ortsrat bereits vor Jahren deutlich gemacht, wie wichtig ein kombinierter Geh-und Radweg entlang der sehr engen Landstraße 301, der Großwaldstraße, zwischen Habach und Eiweiler sei. Schließlich ist die Strecke eine gefährliche offene Lücke im saarländischen Radwegenetz und in der sogenannten "Eppelborner Runde".
2018 teilte die Landesregierung bereits mit, der Radweg "sei in Planung", eine Fertigstellung bis 2020 sei aber nicht realistisch, weil die Maßnahme noch "kein Baurecht" habe. 
Nun, mehr als vier Jahre später lässt sich feststellen: Es hat sich nichts getan. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage von mir hervorgeht, sei "frühestens 2025 mit einem Baubeginn zu rechnen".

Dabei ist aus der Vogelperspektive deutlich zu erkennen, wie sehr ein neuer Rad- und Gehweg auf dieser Strecke genutzt würde: Um nicht auf der viel zu engen Landstraße überfahren zu werden, nutzen die Menschen zu Fuß und mit dem Rad lieber den schlammigen, von Wurzeln und anderen Stolperfallen übersäten Trampelpfad links der Straße.
Dabei wäre gerade jetzt, nachdem weite Teile des Hubwaldes abgeholzt und der Fichtenbestand geerntet wurde, ein guter Zeitpunkt um zu bauen.

Immerhin hat die Landesregierung jetzt wenigstens ins Auge gefasst, gleichzeitig mit dem Radwegebau auch die vom Ortsrat auf Initiative der CDU geforderten verkehrsberuhigenden Maßnahmen am Ortseingang der Großwaldstraße aus Richtung Eiweiler umzusetzen.
In der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage heißt es wörtlich: 

"Am Ortseingang Habach aus Richtung Eiweiler ist im Zuge des Ausbaus der L 301, einschließlich dem Neubau eines Rad- und Gehweges, eine Fahrbahnverschwenkung mit Überquerungshilfe vorgesehen. Seitens des Landesbetriebs für Straßenbau wird derzeit hierzu die Entwurfsplanung vorbereitet. Ein möglicher Baubeginn nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich mitgeteilt werden. Dieser wäre auf der Grundlage einer groben Schätzung frühestens im Jahr 2025 zu sehen."

Ärgerlich daran ist, dass in Berlin das Geld seit Jahren bereitliegt - aber das zuständige Ministerium im Saarland kam bislang nicht zu Potte kam und stellte auch nicht die erforderlichen Anträge.
Die alte Ministeriumsspitze unter Ministerin Anke Rehlinger und Staatssekretär Jürgen Barke produzierten lieber Werbekampagnen fürs Radfahren, statt das Radwegenetz zu verbessern.
Anders kann man es nicht erklären: Denn wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung bestätigte, liegen aus dem Saarland gerade einmal Förderanträge für Radwege im Umfang von rund 4,6 Millionen Euro vor. Satte 11,86 Millionen Euro stünden allerdings fürs Saarland insgesamt bereit!

Pläne und Konzepte verstauben in Schubladen und Aktenschränken - darunter auch die Anträge von Orts- und Gemeinderat für den Bau eines kombinierten Rad- und Gehweges zwischen Habach und Eiweiler.
Dabei wäre gerade das ein Projekt mit vergleichsweise wenig finanziellem Aufwand:  geht man für die rund 1.220 Meter Geh- und Radweg entlang der L301 von geschätzten Baukosten in Höhe ca. 150.000 € aus. 
Aber die Mühlen mahlen weiter langsam. "Frühestens 2025" sei mit einem Baubeginn zu rechnen, heißt es in der Antwort auf meine Anfrage.

Liebe Leserinnen und Leser des EppelBlog:

Ich kann Ihnen versichern, dass wir als CDU insgesamt hier am Ball bleiben! 
Die guten Gründe für den Bau des Geh- und Radweges wurden in den vergangenen Jahren nicht weniger. Im Gegenteil!
Es geht um mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger, es geht aber auch um eine Stärkung des Alltagsradverkehrs durch eine Anbindung an die Saarbahn-Haltestellen in Eiweiler. 
In der Radwegeplanung findet man die Strecke Habach - Eiweiler zu recht in der höchsten Priorität wieder. Aber nur auf dem Papier zu sagen: "Dieses Projekt ist wichtig" reicht nicht aus. Daran wird sich auch die neue Verkehrsministerin Petra Berg messen lassen müssen.





Dienstag, 3. Januar 2023

CDU macht jüngste Ausschreitungen zum Thema im Innenausschuss

Wir haben als CDU-Landtagsfraktion beantragt, in der kommenden Sitzung des Innenausschusses am 12. Januar die jüngsten Ausschreitungen in Neunkirchen sowie auch die Lage in der Silvesternacht auf die Tagesordnung zu setzen.
Aktuelle Ereignisse wie die mutmaßliche Massenschlägerei in Neunkirchen, aber auch die in einigen deutschen Städten offen zur Schau getragene Gewaltbereitschaft in der Silvesternacht kann und darf ein funktionierender Rechtsstaat nicht folgenlos geschehen lassen.

Anja Wagner-Scheid, innenpolitischer Sprecherin unserer Fraktion macht deutlich: "Für uns als CDU-Landtagsfraktion gehört es zu den zentralen Herausforderungen, unsere Demokratie auch gegen derartige Angriffe von innen zu schützen und zu bewahren. Ausschreitungen wie zu Silvester in Berlin oder Hamburg und die dort erfolgten Angriffe auf Einsatzkräfte sind unsäglich und zeugen von fehlendem Respekt vor dem Staat."
Dagegen helfe kein Böllerverbot, sondern nur die konsequente Durchsetzung des Rechtsstaates und die ganze Härte des Gesetzes, so Wagner-Scheid.
Sie betont: "Auch Berichte über die mutmaßliche Massenschlägerei in Neunkirchen am Montagabend, bei der auch Schusswaffen zum Einsatz gekommen sein sollen, lassen einen erschaudern.
Sicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Freiheit, für ein friedliches Zusammenleben und das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen. Wir fordern deshalb von der Landesregierung in einem ersten Schritt einen umfassenden Bericht zu den Einsätzen der saarländischen Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste in der Silvesternacht sowie auch zu der mutmaßlichen Massenschlägerei in Neunkirchen am 2. Januar. Anschließend werden wir uns mit möglichen Konsequenzen befassen.“ 


CDU-Fraktion begrüßt Ankündigung zu FOS Polizei ­– Social-Media-Kampagne muss umgehend starten

Gemeinsam mit Anja Wagner-Scheid, unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und innenpolitischen Sprecherin, begrüße ich als Vorsitzender des Innenausschusses ganz ausdrücklich die Ankündigung der Landesregierung, zum Schuljahr 2023/24 eine FOS Polizei im Saarland einzurichten. Wir hatten das Thema bereits im vergangenen Jahr auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt und waren als CDU-Fraktion die treibende Kraft für eine Fachoberschule für die Polizei. Dass unser Vorschlag nun in die Tat umgesetzt wird zeigt: Opposition wirkt!

 

Damit folgt das Saarland nun Rheinland-Pfalz und NRW, die diese Schulform bereits haben und uns von guten Erfahrungen berichten konnten. Unser Innen-Arbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion hat in den letzten Monaten mit mehreren Verantwortlichen der beiden Bundesländer gesprochen und die FOS in Bad Kreuznach besucht.

 

"Damit die neue Schulform auch im Saarland ein Erfolg wird, ist es wichtig, dass die saarländische Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft von dem neuen Angebot gleich zu Beginn des Jahres 2023 erfährt", betont Anja Wagner-Scheid. Sie ergänzt: "Viele Schülerinnen und Schüler haben möglicherweise schon andere Pläne gemacht. Deshalb halte ich eine breitangelegte Social-Media-Kampagne ab sofort für angezeigt. Zudem sollten die Ausbildungsteams mit entsprechenden Materialien ausgestattet werden, die sie an den weiterführenden Schulen verteilen können!" Auch eine gute ÖPNV-Anbindung der FOS-Polizei-Standorte sei wichtig, so die innenpolitische Sprecherin: "Mit Blick auf die Struktur des Landes schlagen wir zwei Standorte vor ­– einen im Ballungszentrum Saarbrücken und einen im Landkreis Saarlouis."

 

Die FOS Polizei könne aber nur ein Baustein für die Zukunft der Polizei im Saarland sein, zeigt sich Wagner-Scheid überzeugt: "Wir brauchen unter anderem auch eine Überarbeitung und Straffung der Auswahlverfahren, wir brauchen wieder mehr Anwärterinnen und Anwärter und wir brauchen dringend auch eine Überarbeitung des Zulagenwesens.“

 

"bunt statt blau": Sucht- und Drogenbeauftragter und DAK-Gesundheit starten Kampagne gegen Alkoholmissbrauch

Hamburg (ots) Bunte Bilder gegen Alkoholmissbrauch: Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert und die DAK-Gesundheit starten die Kampagne "bunt statt blau - Kunst gegen Komasaufen" 2023. Laut Daten des Statistischen Bundesamts wurden 2021 rund 42 Prozent weniger Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 19 Jahren mit einer akuten Alkoholvergiftung in deutsche Krankenhäuser eingeliefert als im Vor-Corona-Jahr 2019. 
Im Rahmen der Präventionskampagne "bunt statt blau" gestalten Schülerinnen und Schüler kreative Plakate gegen das Rauschtrinken und werden so zu Botschaftern gegen exzessiven Alkoholkonsum.
Seit 2010 haben 122.000 Kinder und Jugendliche an dem Wettbewerb teilgenommen. Die Präventionskampagne findet 2023 bereits zum 14. Mal statt. Einsendeschluss ist der 31. März 2023.


Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass 2021 rund 11.650 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 19 Jahren mit einer akuten Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden.
Das sind rund 42 Prozent weniger junge Rauschtrinkerinnen und -trinker als im Vor-Corona-Jahr 2019.
Bereits 2020 mussten weniger Mädchen und Jungen wegen starken Alkoholmissbrauchs in Kliniken behandelt werden als 2019. So kamen 2020 rund 12.180 junge Patientinnen und Patienten mit dieser Diagnose in deutsche Krankenhäuser. 2019 waren es noch rund 20.120 Kinder und Jugendliche.

"Es ist ein positives Signal, dass immer weniger junge Menschen nach dem Rauschtrinken im Krankenhaus behandelt werden müssen. Trotzdem bleiben die Zahlen hoch. Fest steht: Noch immer trinken viele Jugendliche sprichwörtlich, bis der Arzt kommt. Deshalb setzen wir weiter auf Aufklärung und führen unsere erfolgreiche Präventionskampagne 'bunt statt blau' fort", sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit und ehemaliger Gesundheitsminister hier bei uns im Saarland.

"bunt statt blau - Kunst gegen Komasaufen": Unter diesem Motto sucht die DAK-Gesundheit 2023 bereits im 14. Jahr die besten Plakatideen von Schülerinnen und Schülern zwischen zwölf und 17 Jahren zum Thema Rauschtrinken. Schirmherr ist der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert.
Der Kunst-Wettbewerb richtet sich gegen exzessiven Alkoholkonsum, bei dem Jugendliche binnen weniger Stunden so viel Alkohol trinken, bis sie einen gefährlichen Vollrausch haben.
"Alkoholprävention ohne erhobenen Zeigefinger bleibt für uns unverzichtbar, um Kindern und Jugendlichen die Gefahren von Alkoholmissbrauch aufzuzeigen", so Storm. "Bei 'bunt statt blau' werden junge Künstlerinnen und Künstler selbst zu glaubwürdigen Botschaftern gegen das Rauschtrinken. Das macht diese Präventionskampagne so besonders."

Seit 2010 haben bundesweit rund 122.000 Mädchen und Jungen bunte Plakate gegen das Rauschtrinken gestaltet. Die DAK-Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen laden in diesem Jahr deutschlandweit rund 11.000 Schulen ein, bei "bunt statt blau" mitzumachen. Neben Schulklassen können auch Teams aus Freundinnen und Freunden sowie Einzelteilnehmerinnen und -teilnehmer ihre Plakate einreichen.

Bei dem Plakatwettbewerb warten Geldpreise in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro auf die kreativen Gewinnerinnen und Gewinner. Nach dem Ende der Einreichungsfrist am 31. März werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet. Anschließend wählt die Bundesjury mit DAK-Vorstand Andreas Storm, dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, und dem Leiter des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord), Reiner Hanewinkel, aus den 16 besten Landes-Plakaten die Bundessiegerinnen und Bundessieger. Zusätzlich gibt es auch in diesem Jahr auf Landes- und Bundesebene den "Sonderpreis Junge Talente" für die unteren Altersstufen und bundesweit den Sonderpreis "Instagram" für die besten Bilder, die mit dem Hashtag #dakgesundheit oder #buntstattblau hochgeladen wurden. Einsendeschluss ist der 31. März 2023.

Teilnehmende Schulen können das Thema Alkohol im Unterricht behandeln und ihre Schülerinnen und Schüler Plakate entwerfen lassen. Das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) bietet den Lehrkräften dazu unterstützend umfangreiche Unterrichtsmaterialien und Elterninformation an, die im Rahmen der Präventionskampagne "Aktion Glasklar" konzipiert wurden.

Nach einer Studie des IFT-Nord erklärt die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sie hätten durch "bunt statt blau" etwas über die Gefahren von Alkohol gelernt. Der Wettbewerb wird vor allem in den Klassen der Mittelstufe angeboten und fällt damit genau in die Phase, in der die meisten Schülerinnen und Schüler das erste Mal Alkohol trinken und probieren. "Entscheidend ist, dass wir genau dann die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, nein zu sagen, stärken", erklärt IFT-Nord-Leiter Professor Reiner Hanewinkel.


Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen gibt es unter: www.dak.de/buntstattblau

Wer wird "Sprachwahrer des Jahres"?

Unsere Sprache ist im Fluss, entwickelt sich weiter - und ist immer auch Gegenstand von Diskussion. Nicht ohne Grund richtet sich der Fokus von Sprachwissenschaftlern alljährlich auf vieles, was mit Sprache zu tun hat. Und damit die Öffentlichkeit jeweils diese Arbeit auch wirklich wahrnimmt, braucht es immer einen Aufhänger - und das geht am besten, wenn dieser Aufhänger möglichst plakativ ist, im besten Falle sogar noch eine Botschaft damit verbunden werden kann und das Ganze schließlich für Diskussionen sorgt.
Gewählt oder auserwählt werden deshalb unter anderem das "Wort des Jahres" und das "Unwort des Jahres" und auch das "Jugendwort des Jahres".
Ebenfalls einen Fokus auf unsere Sprache richtet die Sprachzeitung Deutsche Sprachwelt. Allerdings tut sie es auch einem etwas anderen Blickwinkel: Die Sprachwelt lässt ihre Leserinnen und Leser nämlich auch in diesem Jahr wieder den "Sprachwahrer des Jahres" wählen. 

Nominiert sind dafür z.B. der Präsident von Union Berlin Dirk Zingler, die Karl-May-Gesellschaft, ein Mitarbeiter des Automobilkonzerns VW und das Aktionsbündnis Märchenland sowie auch der große Sprachkritiker und Sprachstillehrer Wolf Schneider, der 97jährig vor wenigen Wochen in Starnberg verstorben ist.
Ausgezeichnet werden als "Sprachwahrer des Jahres" immer wieder Menschen, die sich auf die eine oder andere Art für die Deutsche Sprache als Kulturgut engagieren oder eine Lanze für sie brechen.
Die Abstimmung endet am 31. Januar 2023


Dass Sprache sich weiterentwickelt war schon immer so. Daran ist auch überhaupt nichts auszusetzen. Es entstehen neue Wörter und Redewendungen, anderes wird weniger benutzt oder gerät vielleicht sogar in Vergessenheit.
Wer erinnert sich z.B. daran, dass man früher den Schwiegersohn auch als Eidam bezeichnete oder dass es einmal Blindenanstalten gab? 
Genauso konnte sich wohl vor zwanzig Jahren noch kaum jemand vorstellen, dass "spoilern" irgendwann  bedeuten würde, dass man z.B. Handlung und Ende eines Filmes oder Buches vorab verrät und es keineswegs etwas mit Auto-Tuning zu tun hat.
Das alles ist normale Sprachentwicklung und wird zu recht vom Duden immer wieder nachgezeichnet. Wörter und Begriffe werden - je nachdem - durch die Duden-Redaktion gestrichen oder hinzugefügt. So wuchs der Duden 2020 um satte 3000 Wörter, obwohl es natürlich auch dieses Mal wieder welche gab, die gestrichen wurden.

Nichts zu tun hat all das allerdings mit dem Drang mancher, der breiten Gesellschaft eine veränderte Sprache aufzwingen zu wollen.
Ich halte es nicht für richtig, dass beispielsweise Klassiker der Literatur umgeschrieben werden sollen, nur weil die dort verwandte Sprache oder einzelne Wörter und Begriffe einem heutigen Zeitgeist nicht mehr entsprechen.
Es vielmehr die Aufgabe unseres Bildungssystems in seiner Gesamtheit, dass man Menschen in die Lage versetzt, Texte sprachlich und inhaltlich in den Kontext ihrer Zeit einzuordnen.
Gleiches gilt auch für das, was heute gemeinhin unter dem Begriff "Gendern" zu verstehen ist. Unsere Sprache hat durchaus auch schon jetzt ihre Möglichkeiten, weitestgehend geschlechtergerecht formulieren zu können - auch ohne den Sprachfluss störende Sternchen, Unterstriche und große Binnen-I's oder merkwürdig anmutende Ypsilon-Endungen.

Umso wichtiger ist das Zeichen, das jedes Jahr die Sprachzeitung "Deutsche Sprachwelt" mit der Wahl des "Sprachwahrers des Jahres" setzt.
In den vergangenen Jahren erhielten unter anderem Dieter Hallervorden (2021), die Kabarettistin Monika Gruber (2014), Loriot (2011), der gerade verstorbene Papst Benedikt XVI. (2005) und der Schriftsteller Reiner Kunze (2002) die Auszeichnung "Sprachwahrer des Jahres).
Ich bin gespannt, wer in diesem Jahr das Rennen macht - und ob die Entscheidung auch in diesem Falle wieder für Diskussionsstoff sorgen wird.

Montag, 2. Januar 2023

Überraschung zum Jahresauftakt: Kleines Dankeschön vom Bundesverband Kinderhospiz e.V.

Unzählige freiwillige Unterstützerinnen und Unterstützer trugen im zurückliegenden Sommer die Engels-Fackel über 7.000 Kilometer durch ganz Deutschland von Kinderhospiz zu Kinderhospiz. Durch diese engagierte Aktion rückten sie die Schicksale lebensverkürzend erkrankter Kinder und ihrer Familien in den Blick und warben so für das wertvolle Engagement und die Weiterentwicklung und Stärkung der Kinderhospizarbeit.
Es war mir eine Freude und eine Ehre, gemeinsam mit meinem Freund und Kollegen Roland Theis eine Etappe des Kinder-Lebens-Laufs des Bundesverbandes Kinderhospiz zu übernehmen und für Jean-Paul Seitz aus Ottweiler und seine Familie die Engelsfackel wandernd von Merchweiler nach Saarbrücken zu tragen.
Heute erhielt ich von Bundesverband Kinderhospiz e.V. ein tolles Dankeschön: Ein Bild, das in meinem Büro im Landtag bereits einen Ehrenplatz erhalten hat. 

Als der Kinder-Lebens-Lauf am 7. April des vergangenen Jahres unter der Schirmherrschaft von Elke Büdenbender, der Gattin unseres Bundespräsidenten, gestartet wurde, war allen bewusst: Es wird eine lange Wegstrecke bis zur Rückkehr am 5. Oktober zum Ausgangspunkt Berlin.
Die rund 7000 Kilometer lange Pilgerreise, immer gekoppelt mit dem Besuch der über 120 Stationen stationärer und ambulanter Kinder- und Jugendhospizarbeit, fand bereits zum zweiten Mal statt.
Immer ganz vorne dabei bei den Läufern, den Rad- und Motorradfahrern, im Rollstuhl oder im Sportflugzeug, ist die in Form eines Engels gestaltete Fackelleuchte: Das Symbol der Hoffnung und der Solidarität mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Das Credo ist von Kiel bis München und von Dresden bis Düsseldorf identisch: Lasst uns in unserer Lebenszeit so viel gute Stunden wie möglich erleben!

Leben, sterben und würdevolle Trauer dürfen kein Tabu sein

Um die Versorgungslage für die rund 50.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen zu verbessern und die Gesellschaft für das Thema Kinderhospizarbeit zu sensibilisieren, gründete sich 2002 auf Initiative von ambulanten und stationären Kinderhospizen der Bundesverband Kinderhospiz.
In Deutschland sind 50.000 Eltern von einer Diagnose für ihr Kind betroffen, die keine Aussicht auf Heilung oder Genesung stellt. „Auch nach 20 Jahren harter Arbeit ist die Realität der Kinderhospizarbeit noch nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Betroffene Familien haben den Wunsch so normal wie möglich zu leben. Sie suchen nach Glücksmomenten und Begegnungen mit Menschen, die nicht wegschauen. Gemeinsam müssen wir Tabus und betretenem Schweigen in der Gesellschaft begegnen“ betont sich Sabine Kraft vom Bundesverband motiviert und kämpferisch.
Die durch sie maßgeblich aufgebaute Interessenvertretung für stationäre Kinderhospize und ambulante Dienste mit Sitz in Berlin und Lenzkirch, gilt heute als einer wichtigsten Kompetenzträger für die Vertretung der Kinderhospizarbeit und die Unterstützung und Hilfe für betroffene Kindern und deren Familien. 


Erster Arbeitstag im neuen Jahr

Kaum hat das neue Jahr begonnen, läuft auch meine parlamentarische Arbeit schon wieder auf Hochtouren. Ob digital oder analog: die Posteingänge sind voll und wollen ebenso bearbeitet werden, wie die aktuellen Themen in meinen politischen Zuständigkeitsbereichen.
Dies gilt umso mehr, weil schon diese und kommende Woche wichtige Termine in meinem Kalender stehen.

Am kommenden Donnerstag und Freitag starten wir in der altehrwürdigen Benediktinerabtei in Tholey als CDU-Landtagsfraktion mit einer Klausurtagung in das neue Jahr. Ganz grundsätzliche Standortbestimmungen, der politische Ausblick und die Themensetzungen der kommenden Wochen und Monate werden dabei im Vordergrund stehen.
Zum Beginn der nächsten Woche steht dann zunächst ein digitaler Austausch der kinderschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Landtagsfraktionen von CDU und CSU sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf dem Programm, bevor mich dann mein Weg 
in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Innenausschusses im saarländischen Landtag zur Jahrestagung des dbb - Beamtenbund und Tarifunion zwei Tage nach Köln führt, wo es um die Frage geht: "Deutschland im Krisenmodus: Comeback des starken Staates? "

Noch unterwegs beginnen dann bereits die Vorbereitungen für die Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 11. Januar und des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport am 12. Januar sowie dann natürlich auch der Plenarsitzung am 18. Januar 2023.

Ich freue mich auf die Herausforderungen, die das neue Jahr mit sich bringt.
Wie sich schon in den vergangenen Monaten überraschend schnell gezeigt hat, wird es im Saarland nur noch dann vorangehen, wenn der überfordert wirkenden Landesregierung eine starke, konstruktive Opposition gegenübersteht - eine Opposition, die nicht nur Schrittmacher und Motor der Politik im Saarland ist, sondern vor allem auch mit kritischem Blick und eigenen Ideen und Vorschlägen ein klares Korrektiv zur absoluten Mehrheit der Regierungsfraktion ist.
In diesem Sinne: Auf ein Neues!


Freitag, 30. Dezember 2022

Guten Rutsch ins neue Jahr 2023

Lieber Leserinnen und Leser meines EppelBlog, 

auch wenn ich selbst fest der Meinung bin, dass bei Texten oft in der Kürze die Würze liegt, gibt es doch auch viele Themen, die zu komplex sind, um sie in einem Tweet oder einem Facebook-Post abzuhandeln. 
Deshalb ist mir mein persönlicher Blog, der EppelBlog so wichtig und bleibt es auch im neuen Jahr 2023.
in den zurückliegenden zwölf Monaten konnte ich Sie zusammengerechnet mehr als 86.000 Mal auf meinem persönlichen Blog begrüßen.
Für dieses große Interesse bedanke ich mich von Herzen.

In den nunmehr fast 13 Jahren, in denen es meinen Blog gibt, wurden meine Texte, Artikel und Berichte mehr als 877.000 Mal aufgerufen.
Diese herausragende Zahl ist für mich eine wichtige Bestätigung meines Anspruchs, zum einen mein persönliches Engagement und meine politische Arbeit möglichst transparent darzustellen und auf der anderen Seite möglichst niederschwellig Informationen aus Politik und Gesellschaft, aus dem Dorf- und Vereinsleben zugänglich zu machen.

2023 wird sicherlich viele neue Herausforderungen mit sich bringen - es wird aber, so meine Hoffnung, auch zu einem Jahr werden an dessen Ende wir sagen können: Das war ein gutes Jahr!
Ich will meinen Beitrag dazu leisten und kann auch Sie nur ermutigen und bitten:
Stehen Sie an meiner Seite!

Politik, so wie ich sie verstehe, darf weder eine Spielwiese für Solisten noch für kleine eingeschworene Grüppchen sein, wenn sie das Leben für alle verbessern soll.
Wirklich Gutes können wir nur gemeinsam erreichen - auch wenn man es naturgemäß nicht allen recht machen kann.
Ich jedenfalls für meinen Teil würde mich freuen, wenn Sie mit Ihren persönlichen Anliegen und auch mit Ihren Ideen noch öfter auf mich zu kommen, denn Politik lebt vom Mitmachen. 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben für das neue Jahr alles Gute, Glück und Gesundheit. Möge Gottes Segen Sie auf allen Ihren Wegen begleiten.


Dienstag, 27. Dezember 2022

Unternehmergeist in Schulen — CDU-Fraktion macht Entwicklung saarländischer Schülerfirmen zum Thema

Schülerfirmen bzw. Schülergenossenschaften sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Sie werden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gefördert und unterstützt.
Diese Projektmöglichkeiten sind uns als CDU wichtig: Der Austausch mit Schülerinnen und Schülern, die Schülerfirmen gegründet haben oder engagiert in solchen Projekten mitarbeiten, aber auch mit den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern, haben bei uns als CDU den Eindruck verstärkt, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert sein können.
Durch Änderungen der Umsatzsteuergesetzgebung könnte den Schülerfirmen jedoch bereits mittelfristig das Aus drohen - auch wenn bis Ende 2024 noch eine Übergangsfrist gelten soll.
Grund genug für meine Kollegin Jutta Schmitt-Lang und mich, einmal genauer hinzuschauen und die Schülerfirmen zum Thema einer Parlamentarischen Anfrage zu machen.


Vor der pandemiebedingten Ausstellungspause war ich zu Gast bei der FIRMes, der grenzüberschreitenden Schülerfirmenmesse im Neunkircher Saar-Park-Center. Im Rahmen dieser einzigartigen Messe im kompletten südwestdeutschen Raum präsentierten Schülerinnen und Schüler aus dem Saarland, aus Rheinland-Pfalz und aus Hessen, aber auch aus Luxemburg und Belgien die Produkte ihrer Schülerfirmen und Junior-Unternehmen und es war zu spüren, mit welcher Begeisterung die jungen Leute hinter ihren Ideen und Unternehmen standen.

Egal ob es z.B. die Müsli-Riegel und Müsli-Herzen von "Körn me on" (BBS Kusel) waren, die Uhren aus Fahrradfelgen (TGS BBZ Saarlouis), ökologische Einkaufstaschen, modische Taschen aus LKW-Planen, Bienenprodukte von Honeyly (Saarpfalz-Gymnasium Homburg), nachhaltig hergestellte Seifen, Hocker aus alten Autoreifen, die ganz speziellen Gummibärchen von SaarSchnäges (TG BBZ Neunkirchen) und... und... und...

Es machte Spaß, zu sehen, wie hochmotiviert die Schülerinnen und Schüler sind und wie man den Wirtschaftsunterricht an unseren Schulen so gestalten kann, dass neben der reinen Wissensvermittlung auch wirkliche Wirtschaftskompetenz und Lebenspraxis im Mittelpunkt steht.

Solche Projekte sind zu unterstützen! Weder Land, noch Bund noch EU sind gut beraten, wenn sie meinen, den Schulen, den Schülerinnen und Schülern oder den Lehrerinnen und Lehrern Steine in den Weg legen zu müssen oder neue Hürden steuerlicher Art einzubauen.
Jutta Schmitt-Lang und ich haben mit unserer Anfrage (Drucksache 17/242 vom 20.12.2022) die Landesregierung deshalb nun um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele Schülerfirmen wurden in den vergangenen zehn Jahren an saarländischen Schulen gegründet? (Bitte nach Kalenderjahren, Schulformen und Schulstandorten aufschlüsseln.)

  2. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren in den vergangenen vier Jahren an der Gründung und Durchführung von Schülerfirmen beteiligt? (Bitte nach Kalenderjahren, Schulformen und Schulstandorten aufschlüsseln.)

  3. Auf welchem Weg wird für die Möglichkeit zur Gründung von Schülerfirmen geworben und welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung?

  4. Wie und von wem werden die in Schülerfirmen engagierten Schülerinnen und Schüler bei ihrer Arbeit unterstützt und begleitet?

  5. Welche finanziellen Mittel standen in den vergangenen vier Jahren für die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerfirmen zur Verfügung, wie viele der Mittel wurden verausgabt?
    (Bitte nach Kalenderjahren, Haushaltstiteln und Förderprogrammen aufschlüsseln.)

  6. Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an einer Schülerfirma erfüllt sein? (z.B. ab welchem Alter ist Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an einer Schülerfirma gestattet; sind Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich: welche weiteren Hürden gibt es?)

  7. Welche Folgen haben nach Einschätzung der Landesregierung die ab dem Jahr 2023 geltenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz für die Schülerfirmen/Schülergenossenschaften?

  8. Werden aktuell Gespräche von Seiten des Landes mit dem Bund geführt mit dem Ziel, die Schülerfirmen/Schülergenossenschaften von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien?


Montag, 26. Dezember 2022

Eingruppierung im öffentlichen Dienst: dbb begrüßt klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Da hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie das Land Berlin richtig schön bei ihrem unsozialen Umgang mit den Beschäftigen im Öffentlichen Dienst ausgebremst: Die Länder wollten mit einer Neudefinition des so genannten Arbeitsvorgangs an die Eingruppierungen ran und damit auch die Gehälter vieler Beschäftigten zurückschneiden - und versuchten sogar regelrecht, die Gewerkschaften in der letzten Tarifrunde mit einer ultimativen Forderung regelrecht zu erpressen:
"Ohne Zugeständnisse beim Arbeitsvorgang keine Tarifverhandlungen", tönten die Öffentlichen Arbeitgeber vor der letzten Tarifrunde.
Gerne würden sie jede Arbeit ihrer Bediensteten auseinander klabüstern, nur um nachzuweisen, dass diese ja nur zu bestimmten Teilen ihrer Arbeitszeit höherwertige Tätigkeiten ausüben und damit auch kein höheres Gehalt verdienen würden.
Vor dem Bundesarbeitsgericht holten sich die Arbeitgeber bereits zweimal mit einem entsprechen Vorstoß eine blutige Nase. Sie legten gegen diese Entscheidungen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein und scheiterten nun auch vor dem Obersten Gericht unseres Landes.

Wie der deutsche Beamtenbund (dbb) in einer Pressemitteilung auf dem presseportal.de (ots) mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht kurz vor Weihnachten im lange schwelenden Streit zum Thema "Arbeitsvorgang" im Rahmen des Eingruppierungsrechts des öffentlichen Dienstes der Länder für mehr Klarheit gesorgt:
Eine Verfassungsbeschwerde, die die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und das Land Berlin im Februar 2021 eingelegt hatten, wurde nicht zur Entscheidung angenommen!

Die TdL und das Land Berlin wollten mit ihrer Verfassungsbeschwerde feststellen lassen, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit zwei Entscheidungen zum Thema "Arbeitsvorgang" vom 9. September 2020 (Aktenzeichen 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) gegen Grundrechte der TdL und des Landes Berlin verstoßen habe.
Die Verfahren sollten an das BAG zurückverwiesen werden.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun abgelehnt. Die beiden genannten Entscheidungen des BAG sind daher nach wie vor rechtskräftig und umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Verfassungsbeschwerde als insgesamt unzulässig.
Die TdL sei nicht beschwerdebefugt, da sie nicht Partei des ursprünglichen fachgerichtlichen Verfahrens war. Sie hätte zunächst den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zur Eingruppierung fachgerichtlich klären lassen müssen. Das Land Berlin sei nicht beschwerdeberechtigt, da es sich weder auf die Tarifautonomie noch auf andere in Betracht kommende Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen könne.

Begründung des Bundesverfassungsgerichtes wegweisend!
Die Verfassungsrichter begründeten dies damit, dass sich juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht auf Grundrechte berufen können. Die Grundrechte dienten vielmehr dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Es könne die Grundrechte in ihr Gegenteil verkehren, wenn der Grundrechtsschutz zugunsten der öffentlichen Hand letztlich gegen die Bürgerinnen und Bürger gewendet wird.

dbb Vize und Tarifvorstand Volker Geyer begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich: 
"Aus Sicht des dbb sind die beiden BAG-Entscheidungen inhaltlich zutreffend und führen die bereits zuvor erfolgte Rechtsprechung zum Thema Arbeitsvorgang konsequent fort. Die sich aus den Entscheidungen ergebenden Höhergruppierungen, die bisher nicht erfolgt sind, müssen nun umgesetzt werden. Der dbb und seine betroffenen Mitgliedsgewerkschaften werden darauf dringen, dass die notwendigen Korrekturen bei der Eingruppierung in jedem Einzelfall vorgenommen werden", so Geyer. Er forderte die TdL auf, ihre tarifliche Blockadehaltung mit Hinweis auf das Thema "Arbeitsvorgang" nunmehr aufzugeben und zu einer konstruktiven Tarifpolitik zurückzukehren.


Hintergrund

Insbesondere die TdL strebt seit geraumer Zeit einen Neuzuschnitt des so genannten "Arbeitsvorgangs" an, auf dessen Grundlage die tarifliche Eingruppierung und damit die Höhe des Entgelts der Beschäftigten bestimmt werden.
Ein solcher Neuzuschnitt hätte deutliche Verschlechterungen bei der Eingruppierung zur Folge und wird vom dbb daher grundlegend abgelehnt, auch die Rechtsprechung steht dem entgegen. 

So hatte das BAG in seinen von der TdL und dem Land Berlin in der Verfassungsbeschwerde angeführten Urteilen aus dem Jahr 2020 die Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in die Entgeltgruppe 9 beziehungsweise 9a der Entgeltordnung zum TV-L bestätigt.
Das BAG führte aus, dass die gesamte Tätigkeit der Beschäftigten aus einem einheitlichen Arbeitsvorgang bestehen könne. Für Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gericht bestehe ein tarifliches Arbeitsplatzkonzept zur ganzheitlichen Aufgabenerledigung. Die Entgeltgruppe 9 beziehungsweise 9a liege vor, wenn der Arbeitsvorgang, der die dort geforderten "schwierigen Tätigkeiten" umfasst, mindestens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht.
Auf den zeitlichen Anteil der "schwierigen Tätigkeiten" selbst komme es dabei nicht an, solange diese in rechtserheblichem Umfang anfalle.

Donnerstag, 22. Dezember 2022

Kurz vor Weihnachten: CDU-Abgeordnete im Gefängnis

Zurück an alter Wirkungsstätte: Gestern begleitete ich gemeinsam mit meinem Kollegen Jonas Reiter, dem jugendpolitischen Sprecher unserer CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag, meine ehemaligen Kollegen in der JVA Ottweiler beim morgendlichen Aufschluss, informierten uns über aktuelle personelle und bauliche Situation und vieles andere.
Damit setzten wir eine Reihe von Vor-Ort-Terminen fort, die wir das ganze Jahr über pflegen und in deren Rahmen wir beide zum Beispiel auch vor einigen Tagen jeweils einen Wochenend-Nachtdienst unserer örtlichen Polizeiinspektionen begleiteten: Wir schauen uns die Situation vor Ort an, suchen den Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Institution und natürlich auch mit der jeweiligen Leitungsebene.
Zuhören, Nachfragen, sich ein eigenes Bild machen. Das ist als Basis unserer politischen Arbeit unerlässlich. Und genau deshalb sind uns solche Termine so wichtig. 


Natürlich: Als Abgeordnete können wir uns in den jeweiligen Ausschüssen des Landtages oder mittels parlamentarischer Anfragen über alle möglichen Sachverhalte informieren lassen. Aber nichts davon kann den persönlichen Austausch oder die Eindrücke, die man vor Ort sammeln kann, wirklich ersetzen.

Deshalb war es für uns auch nichts Besonderes, uns am Mittwochmorgen pünktlich um 5:30 Uhr an der Außenpforte der JVA Ottweiler im Gustav-Stresemann-Weg einzufinden und die Kollegen des Frühdienstes ins Haus 4 zu begleiten, wo wir uns dann die Abläufe beim Aufschluss und anschließend beim Ausrücken der Strafgefangenen zur Arbeit in den Werkstätten der Anstalt oder zum Schulunterricht anschauten. Dazwischen blieb Zeit, uns mit den Justizvollzugsbeamten über die aktuelle Situation, über ihre Ausstattung, über dienstliche Abläufe und vieles andere zu informieren.
Im Anschluss führte uns Vollzugsdienstleiter Heiko Schneider durch die Anstalt, zeigte uns die Erweiterungsbauten, die völlig überdrehten Brandschutzauflagen und vieles andere, bevor wir uns dann zu einem weiteren Gespräch mit Heiko Schneider und dem Anstaltsleiter Marco Bauer zusammensetzten.
Es war ein interessanter Vormittag, der in der Tat viele wichtige Erkenntnisse mit sich brachte und auch für mich als ehemaligem Justizvollzugsbeamten, als Mitglied im Justizausschuss, als drogenpolitischer Sprecher und natürlich auch als Vorsitzender des Innenausschusses noch einmal sehr interessant war.
Mein Dank gilt VDL Heiko Schneider, Anstaltsleiter Marco Bauer sowie den anderen Kolleginnen und Kollegen der JVA für den offenen und informativen Austausch.