Mir sind mehrere politische Themenfelder wichtig - allen voran die Sozial-, Gesundheits- und Innenpolitik. Ihnen widme ich als Fachpolitiker das meiste Engagement im Saarländischen Landtag. Ganz besonders am Herzen liegt mir aber der Bereich des Kinderschutzes.
Es treibt mich um, dass alleine in den vergangenen beiden Jahren mehr als 300 Kinder im Saarland sexuell missbraucht wurden - und es jeden Tag wieder passieren kann. Das lässt mich nicht ruhen. Deshalb drängt die Zeit jeden Tag aufs Neue, wenn wir Verbesserungen im Kinderschutz erreichen wollen.
In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mich noch intensiver mit dem Thema beschäftigt als zuvor und gemeinsam mit meinen Freunden in der CDU-Landtagsfraktion und auch mit Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktionen im Bund und den Ländern einen Gesetzentwurf für ein Kinderschutzgesetz erarbeitet. Leider wurde auch dieser Gesetzentwurf von der Regierungsfraktion im Landtag abgelehnt und somit auch bei meiner zweiten Initiative für einen nochmals verbesserten Kinderschutz in unserem Land das parlamentarische Verfahren bereits im Keim erstickt.
Besonders übel stieß mir dabei der Vorwurf aus den Reihen der SPD-Fraktion auf, wir hätten ja 23 Jahre nichts getan. Dieser Vorwurf ist unredlich und dreist - und das nicht alleine, weil die SPD ja ebenfalls mit an der Regierung war, sondern weil er schlichtweg nicht stimmt.
In aller Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit arbeite ich deshalb in meinem aktuellen Blogpost das Thema Kinderschutz im Saarland noch einmal auf und nenne die wichtigsten Eckpunkte unserer Initiativen der vergangenen Jahre und auch unserer aktuellen Initiativen für mehr Kinderschutz im Saarland:
Noch einmal vorneweg:
Mehr als 300 Kinder wurden in den vergangenen beiden Jahren alleine im Saarland Opfer sexueller Gewalt. Mehr als 300 Kinder! Es ist eine Zahl, die niemanden mehr ruhig schlafen lassen darf – und die auch uns als CDU-Landtagsfraktion nicht ruhen lässt.
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder Zeichen für den Kinder- und Jugendschutz gesetzt und dabei Projekte im Saarland ins Leben gerufen, die mittlerweile von anderen Ländern übernommen wurden. Das Projekt „Frühe Hilfen – keiner fällt durchs Netz“, mit dem wir jungen Familien in besonders schwierigen Situationen gerade in der ersten Lebensphase ihres Kindes zur Seite stehen, wurde ausgehend vom Saarland mittlerweile zum bundesweiten Standard.
Noch im vergangenen Jahr hat unsere damalige Familienministerin Monika Bachmann den saarländischen Landkreisen rund 490.000 Euro aus dem Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Verfügung gestellt.
Mit unserem Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung haben wir bereits 2007 das Zentrum für Kindervorsorge (ZfK) am Universitätsklinikum in Homburg installiert, um Einladungs- bzw. Erinnerungsschreiben zu den jeweils anstehenden Untersuchungen für Ihr Kind zu versenden und die lückenlose Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen zu gewährleisten.
Wir haben früher als andere Bundesländer die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes umgesetzt und dafür gesorgt, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Um lückenlos den Umgang mit Vorwürfen des Kindesmissbrauchs am Uniklinikum aufzuarbeiten, haben wir in unserer Regierungszeit einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Zudem haben wir im August 2019 eine unabhängige Kinderschutz-Kommission eingerichtet um gerade auch vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen durch die Sozialen Medien und die schlimmen Fälle von Missbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen im Internet sowie von Cybergrooming in Sozialen Netzwerken zielorientiert Leitlinien eines zeitgemäßen, effektiven Kinderschutzes im Bereich des sexuellen Missbrauchs, aber auch bei Misshandlung und Vernachlässigung zu erarbeiten.
Seit Juli 2021 werden auf der Online-Plattform "Kinderschutz im Saarland" neben zahlreichen Informationen rund um das Thema Kinderschutz auch spezialisierte E-Learning Angebote der Uniklinik Ulm den Nutzerinnen und Nutzern aus dem Saarland für unterschiedliche Fachdisziplinen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Auch die Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern verlieren wir nicht aus dem Blick. Vor wenigen Wochen habe ich selbst noch eine Anfrage zu diesem Thema an die Landesregierung gestellt. Wichtiger aber noch ist, dass unsere ehemalige Sozial- und Familienministerin Monika Bachmann für diese Zielgruppen Programme landesweit ausgerollt hat. Seit Anfang letzten Jahres wird in jedem Landkreis des Saarlandes ein vom Sozialministerium gefördertes präventives und resilienzförderndes Angebot für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien vorgehalten. Vorbild dafür war das bewährte Programm „Wiesel“ des Caritasverbandes Schaumberg-Blies e.V., das es seit 2006 gibt.
Die Angebote umfassen fortlaufende altershomogene Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche, im Bedarfsfalle auch Einzelberatungen in Form von zeitlich terminierten Kurzzeitinterventionen oder fortlaufenden Gesprächen. Parallel zu den Gruppenangeboten werden auch Beratungen in Form von Einzelgesprächen für Eltern und Fachkräfte angeboten.
Nachdem im Januar dieses Jahres der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Missbrauchsskandal am Uni-Klinikum im April schließlich der Abschlussbericht der Kinderschutzkommission vorgelegt wurden haben wir als CDU-Landtagsfraktion sofort reagiert.
In einem ersten Schritt haben wir unter meiner Federführung bereits im Juli ein Gesetz im Landtag eingebracht, dass es erlauben sollte, dass Ärzte sich untereinander, auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten, über einen minderjährigen Patienten austauschen dürfen, wenn es Hinweise auf möglichen Kindesmissbrauch gibt.
Hintergrund: Nicht selten wechseln Eltern, die selbst die Täter sind oder einen Täter schützen wollen die Ärzte ihrer Kinder, um nicht durch wiederholte Behandlungen aufzufallen.
Ein vergleichbares Gesetz hatten in diesem Jahr bereits die CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und die CDU-Oppositionsfraktion in Rheinland-Pfalz eingebracht, denn erst 2021 hat der Bund mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hier die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten im Rahmen einer sogenannten Experimentierklausel geschaffen.
In beiden Parlamenten wurde der Gesetzentwurf fraktionsübergreifend und einstimmig (also auch von der SPD!) angenommen, in NRW ist er sogar bereits abschließend und ebenfalls einstimmig verabschiedet.
Völlig überraschend lehnte die SPD-Mehrheit im saarländischen Landtag den Gesetzentwurf ohne stichhaltige Erklärung und ohne Gegenvorschlag ab und erstickte eine weitere parlamentarische Befassung mit dem Thema somit bereits im Keim.
Die CDU-Abgeordneten, genau wie Kinderschutzverbände im ganzen Bundesgebiet, waren fassungslos. Dass der zuständige Minister in einem Halbsatz ankündigte, man wolle ein „ganzheitliches Kinderschutzgesetz“ vorbereiten, ohne jedoch näher auf mögliche Inhalte einzugehen, konnte niemanden zufrieden stellen, denn es gilt, keine Zeit zu verlieren:
jedes einzelne Kind, dass eine solche Tortur erleiden muss, oft sogar viele, viele Male, wird lebenslang seelische und körperliche Verletzungen mit sich tragen.
Bereits zuvor hatte ich damit begonnen, gemeinsam mit unserem Arbeitskreis für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, aber auch länderübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern zusammenzuarbeiten, um ein Kinderschutzgesetz zu erarbeiten, das neue, das hohe Standards setzt. Unser Gesetzentwurf orientiert sich in weiten Teilen an dem wirklich wegweisenden Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, das im April dieses Jahres beschlossen wurde und das bundesweit unter den Menschen, die sich tagtäglich mit dem Thema beschäftigen, als Meilenstein für den Kinderschutz gilt!
Gleichzeitig greifen wir Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Kinderschutzkommission auf.
Damit haben wir unseren Entwurf gegenüber dem nordrhein-westfälischen Kinderschutzgesetz noch einmal weiterentwickelt - und haben bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes trotzdem darauf gesetzt, dass in einer Experten-Anhörung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch weitere wichtige Impulse folgen.
Neben einer Regelung zum interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten sind in unserem Gesetzentwurf unter anderem lokale Netzwerke Kinderschutz als feste Institution auf Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes sowie eine Qualitätsentwicklung und Qualitätsberatung zur Schaffung einheitlicher Standards im Kinderschutz vorgesehen, es ist die Stelle eines Beauftragten für den Schutz und die Belange von Kindern und Jugendlichen vorgesehen und es sind vor allem auch flächendeckende Schutzkonzepte vorgesehen.
Die Tatsache, dass das Bildungsministerium auf meine parlamentarische Anfrage hin nicht in der Lage war, zu beantworten, ob und welche Schulen im Saarland über Kinderschutzkonzepte verfügen, macht die Dringlichkeit eines Kinderschutzgesetzes noch einmal eindrucksvoll deutlich.
Bedauerlicherweise lehnte die SPD-Landtagsfraktion in der Oktobersitzung des Landtages auch diese wichtige Initiative für mehr Kinderschutz im Saarland ab und erstickte auch dieses Mal das parlamentarische Verfahren im Keim.
Es wird nun wichtige Zeit verloren gehen, bis auch wir hier im Saarland durch ein neues und gutes Gesetz die Kinder im Saarland noch besser schützen und Fälle von Missbrauch noch früher erkennen und aufdecken können.
Wir werden als CDU-Landtagsfraktion das Thema Kinderschutz umso mehr weiterhin auf der Tagesordnung behalten und gemeinsam mit Vereinen, Verbänden und Fachleuten aus dem Bereich des Kinderschutzes in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin deutliche Akzente setzen. Und wir werden – wenn die Landesregierung endlich in der Lage ist, einen eigenen Entwurf für ein Kinderschutzgesetz vorzulegen – ein gewichtiges Wort mitreden.
Wir werden kein Gesetz akzeptieren, das hinter den Standards zurückbleibt, die wir bereits vorgegeben haben und im Sinne des besten Schutzes für unsere Kinder weiterentwickeln werden!