Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Saarland beschäftigt sich im Rahmen einer Fachtagung mit dem Thema „Missbrauch im Netz - Können wir unsere Kinder noch schützen?“ Vor diesem Hintergrund hat unsere innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Wagner-Scheid unsere gemeinsame Forderung wiederholt, für die Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich Kindesmissbrauchsabbildungen eine Zulage zu ihren Bezügen gefordert.
Als kinderschutzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fordere ich darüber hinaus, die Ermittlungsarbeit unserer Polizei dadurch zu erleichtern und zu beschleunigen, dass die Möglichkeiten und Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig genutzt werden können und durch eine Verkehrsdatenspeicherung der Schutz von Kindern im Internet verbessert wird.
"Die Kolleginnen und Kollegen, die täglich Fälle der Kinderpornographie und des sexuellen Missbrauchs bearbeiten, sind massiv psychisch und physisch belastet", macht Anja Wagner-Scheid noch einmal deutlich und fordert: "Wie auch in anderen Bundesländern sollten deshalb die saarländischen Beschäftigten eine sogenannte „KiPo-Zulage“ erhalten. Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben dies bereits umgesetzt. Dort erhalten diese zwischen 100 und 300 Euro im Monat als Erschwerniszulage. Zudem besteht ein großer Vorgangsdruck, verbunden mit der Angst, nicht schnell genug Daten auswerten zu können, um Missbrauch zu entdecken."
Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) bestätigt die steigenden Fallzahlen. Die Landesregierung hat zudem in der Sitzung des Innenausschusses am 13.4.23 ausgeführt, dass sie mit weiter steigenden Zahlen rechnet. Wir fordern als CDU-Landtagsfraktion deshalb, dass in den folgenden Jahren eine Aufpersonalisierung der Ermittlerinnen und Ermittler erfolgen muss.
Diese Maßnahmen alleine genügen aber nicht. Als kinderschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und auch Vorsitzender des Innenausschusses im Saarländischen Landtag fordere ich dringend, die Möglichkeiten und Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine Verkehrsdatenspeicherung den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern.
Die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Indem die Internetkommunikation von Verdächtigen aufgezeichnet und mindestens drei Monate gespeichert wird, können Strafverfolgungsbehörden die Beweise sammeln, die sie benötigen, um Täter zu überführen und unsere Kinder zu schützen.
Ich verstehe, dass Datenschutzbedenken bei der Verkehrsdatenspeicherung aufkommen können. Daher fordere ich gemeinsam mit den kinderschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Unionsfraktionen in den Länderparlamenten eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass nur relevante Daten gespeichert und nur in Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden.
Wir glauben, dass wir die richtige Balance finden können, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen und gleichzeitig Kinder vor schrecklichen Verbrechen zu bewahren.
Datenschutz darf kein Täterschutz sein!